24.04.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ptext.de - Lokale Pressemitteilungen.
Der Trend zur digitalen Kommunikation scheint grenzenlos - nicht nur im Lebens-, sondern vor allem im Arbeitsalltag lassen sich moderne Medien nicht mehr wegdenken. Diese Entwicklung bestätigt nun auch der Gesetzgeber: Die Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzamt wird digitalisiert, das Zeitalter analoger Verwaltungsstrukturen nähert sich im Zuge der Einführung von E-Bilanz und E-Steuererklärungen dem Ende. Das wirft Fragen auf: Ist mein Unternehmen überhaupt davon betroffen? Wie kann ich mich auf die Umstellung vorbereiten? Ab wann muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
"Ein Umgehen des Digitalisierungs-Trends ist kaum möglich", konstatiert Dr. Ansas Wittkowski. Wittkowski ist nicht nur Steuerberater für Konzernsteuer- und Bilanzsteuerrecht, sondern auch Verfasser zahlreicher Fachbeiträge auf diesem Themenfeld. Die E-Bilanz, also die elektronische Abgabe der unternehmerischen Jahresabschlussdaten, vor allem Daten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung an das zuständige Finanzamt, betrifft nahezu jedes Unternehmen. "Alle bilanzierenden Steuerpflichtigen, ob einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig, sind hier in die Pflicht genommen", erklärt der Steuerfachmann. Eine größenabhängige Erleichterung (z.B. für Kleinbetriebe) ist genauso wenig vorgesehen wie eine rechtsformabhängige Differenzierung; ein börsennotiertes Unternehmen wird hier folglich nicht vom kleinen Einzelunternehmer unterschieden.
"Obwohl die Bereitstellung von Daten auf digitalem Wege gegenwärtig nur einseitig die Unternehmen betrifft, stehen deren Steuerexperten daher vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen", ergänzt Wittkowski. Die elektronische Übermittlung der unternehmerischen Wirtschaftsdaten ist seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschrieben, ihre Nichtbefolgung wird sanktioniert. Die Abgabefristen unterscheiden zwar zwischen Steuererklärungen und bilanziellen Gewinnermittlungen, je nach Unternehmensgröße bleibt die Zeitspanne für Umstellungsprozesse und Abstimmungen mit den Steuerbevollmächtigten aber relativ kurz: Steuererklärungen müssen seit Jahresbeginn erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2011 elektronisch übermittelt werden. Die verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz gilt ab 1. Januar 2013, rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2012. Einziger Puffer ist hier die so genannte "Nichtbeanstandungsregelung", die Steuerpflichtigen zugesteht, im Erstjahr der gesetzlichen Neuerung die relevanten Daten auf analogem Wege, in bewährter Papierform einzureichen. Eine weitere Verschiebung dürfte laut Wittkowski gegenwärtig nicht realistisch sein.
Die Zeit läuft also bereits! "Eine aktuelle Befragung hat dennoch ergeben, dass sich eine Vielzahl von Unternehmen erst im Laufe des Jahres 2012 mit der Notwendigkeit einer E-Bilanz auseinandersetzen wird", kommentiert Wittkowski. Dabei bedarf es für eine termingerechte Umsetzung gewisser Vorbereitungen: Zum einen geht es um die (E-)bilanzielle Aufbereitung des Buchhaltungsstoffs, zum anderen um die technische Aufberei-tung der Unternehmenssoftware zur Generierung und Versendung der Daten. "Ein zu langes Zögern kann sich im Nachhinein als nachteilig erweisen. Strafrechtlich in Form von Buß- und Zwangsgeldern, aber vor allem auch strategisch, wenn man den enormen Mehraufwand bedenkt, der im Unternehmen anfällt, sollten Workflows nicht rechtzeitig den neuen Gegebenheiten angepasst werden", gibt Wittkowski zu Bedenken. Das zu vermeiden, erfordert Handlungswillen: Setzen Sie sich jetzt mit der E-Bilanz auseinander, nicht später!
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?