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Von analog zu digital

24.04.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ptext.de - Lokale Pressemitteilungen.

Wie die E-Bilanz Unternehmen herausfordert

Der Trend zur digitalen Kommunikation scheint grenzenlos - nicht nur im Lebens-, sondern vor allem im Arbeitsalltag lassen sich moderne Medien nicht mehr wegdenken. Diese Entwicklung bestätigt nun auch der Gesetzgeber: Die Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzamt wird digitalisiert, das Zeitalter analoger Verwaltungsstrukturen nähert sich im Zuge der Einführung von E-Bilanz und E-Steuererklärungen dem Ende. Das wirft Fragen auf: Ist mein Unternehmen überhaupt davon betroffen? Wie kann ich mich auf die Umstellung vorbereiten? Ab wann muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

"Ein Umgehen des Digitalisierungs-Trends ist kaum möglich", konstatiert Dr. Ansas Wittkowski. Wittkowski ist nicht nur Steuerberater für Konzernsteuer- und Bilanzsteuerrecht, sondern auch Verfasser zahlreicher Fachbeiträge auf diesem Themenfeld. Die E-Bilanz, also die elektronische Abgabe der unternehmerischen Jahresabschlussdaten, vor allem Daten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung an das zuständige Finanzamt, betrifft nahezu jedes Unternehmen. "Alle bilanzierenden Steuerpflichtigen, ob einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig, sind hier in die Pflicht genommen", erklärt der Steuerfachmann. Eine größenabhängige Erleichterung (z.B. für Kleinbetriebe) ist genauso wenig vorgesehen wie eine rechtsformabhängige Differenzierung; ein börsennotiertes Unternehmen wird hier folglich nicht vom kleinen Einzelunternehmer unterschieden.

"Obwohl die Bereitstellung von Daten auf digitalem Wege gegenwärtig nur einseitig die Unternehmen betrifft, stehen deren Steuerexperten daher vor nicht zu unterschätzenden Herausforderungen", ergänzt Wittkowski. Die elektronische Übermittlung der unternehmerischen Wirtschaftsdaten ist seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschrieben, ihre Nichtbefolgung wird sanktioniert. Die Abgabefristen unterscheiden zwar zwischen Steuererklärungen und bilanziellen Gewinnermittlungen, je nach Unternehmensgröße bleibt die Zeitspanne für Umstellungsprozesse und Abstimmungen mit den Steuerbevollmächtigten aber relativ kurz: Steuererklärungen müssen seit Jahresbeginn erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2011 elektronisch übermittelt werden. Die verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz gilt ab 1. Januar 2013, rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2012. Einziger Puffer ist hier die so genannte "Nichtbeanstandungsregelung", die Steuerpflichtigen zugesteht, im Erstjahr der gesetzlichen Neuerung die relevanten Daten auf analogem Wege, in bewährter Papierform einzureichen. Eine weitere Verschiebung dürfte laut Wittkowski gegenwärtig nicht realistisch sein.

Die Zeit läuft also bereits! "Eine aktuelle Befragung hat dennoch ergeben, dass sich eine Vielzahl von Unternehmen erst im Laufe des Jahres 2012 mit der Notwendigkeit einer E-Bilanz auseinandersetzen wird", kommentiert Wittkowski. Dabei bedarf es für eine termingerechte Umsetzung gewisser Vorbereitungen: Zum einen geht es um die (E-)bilanzielle Aufbereitung des Buchhaltungsstoffs, zum anderen um die technische Aufberei-tung der Unternehmenssoftware zur Generierung und Versendung der Daten. "Ein zu langes Zögern kann sich im Nachhinein als nachteilig erweisen. Strafrechtlich in Form von Buß- und Zwangsgeldern, aber vor allem auch strategisch, wenn man den enormen Mehraufwand bedenkt, der im Unternehmen anfällt, sollten Workflows nicht rechtzeitig den neuen Gegebenheiten angepasst werden", gibt Wittkowski zu Bedenken. Das zu vermeiden, erfordert Handlungswillen: Setzen Sie sich jetzt mit der E-Bilanz auseinander, nicht später!

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