20.08.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V..
Werden private und gesetzliche Krankenversicherung durch eine „Bürgerversicherung“ ersetzt, sollte diese vor allem Anreize für eine effiziente Bereitstellung von Gesundheitsleistungen enthalten. In den bisherigen Vorschlägen steht jedoch meist die Einkommensumverteilung zwischen den Beitragszahlern im Vordergrund. Die „Bürgerversicherung“ würde so zu negativen volkswirtschaftlichen Effekten führen. Der dann fehlende Systemwettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen würde sich zudem negativ auf das medizinische Versorgungsniveau auswirken. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). [...]
Mit den Vorschlägen zur „Bürgerversicherung“ drohen negative Auswirkungen auf Bruttoinlandsprodukt (BIP), Beschäftigung und gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt. Statt Anreize zu schaffen, Gesundheitsleistungen effizient bereitzustellen, zielen sie vor allem auf die Einkommensumverteilung zwischen den Beitragszahlern ab. Das hat eine aktuelle Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und der Universität Basel im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung ergeben.
Ziel der „Bürgerversicherung“ ist es, einen integrierten Krankenversicherungsmarkt zu schaffen, der die bestehende Zweiteilung aus PKV und GKV beseitigt. Hierzu soll die Zuständigkeit der GKV auf die Gesamtbevölkerung ausgeweitet werden. Schon heute entspricht für GKV-Versicherte die Finanzierung des Krankheitsrisikos über das Umlageverfahren einer impliziten Besteuerung ihres beitragspflichtigen Einkommens in Höhe von durchschnittlich 6,7% pro Jahr. Um so viel kleiner ist nämlich das Ertrags-Leistungsverhältnis der GKV aus Sicht der Versicherten im Vergleich zu einer nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisierten Krankenversicherung. Ein vollständiger Umstieg auf das GKV-Umlagesystem würde für auch für jeden neu in der GKV Versicherten eine implizite Steuererhöhung in dieser Höhe bedeuten.Beitragssatz zum Gesundheitsfonds dürfte bis 2040 auf 22,4% steigen, Wechselfenster in die GKV erhöht Beitragssatz zunächst um 0,7 Prozentpunkte
Da durch die Alterung der Gesellschaft immer mehr Rentner immer weniger Erwerbstätigen gegenüberstehen, dürfte der Beitragssatz zum Gesundheitsfonds bis zum Jahr 2040 von aktuell 15,5% auf 22,4% steigen. Dies ergibt sich aus der Fortschreibung des heute geltenden gesetzlichen Rahmens, die in einem Referenzszenario berechnet wurde. In diesem wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2040 von derzeit 2675 Milliarden Euro voraussichtlich um 22% auf 3255 Milliarden Euro steigen; wegen einer sinkenden Bevölkerungszahl pro Kopf sogar um 34%. Das im Gesundheitswesen erwirtschaftete BIP dürfte bis 2040 von 239 Milliarden Euro sogar um 98% auf 472 Milliarden Euro zunehmen.
Im Rahmen der Studie wurde auch die Wirkung anderer im Zusammenhang mit der „Bürgerversicherung“ diskutierter Einzelmaßnahmen untersucht. Würde beispielsweise den privaten Krankenversicherern im Zuge der Systemumstellung das Neugeschäft verboten und erhielten ihre Bestandskunden gleichzeitig eine zeitlich befristete Wechseloption in die gesetzliche Krankenversicherung, würden die Krankenkassenbeiträge der gesetzlich Versicherten zunächst um rund 0,7 Prozentpunkte steigen. Erst mit der Zeit würde sich dieser Effekt auswachsen.
Eine An- oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde zu einer größeren Einkommensumverteilung führen. Dies könnte für einzelne Haushalte eine Verdreifachung ihres derzeitigen GKV-Beitrags bedeuten. Eine Einbeziehung aller Einkunftsarten in die GKV-Beitragsbemessung ginge in eine ähnliche Richtung. Zusätzlich müssten hierfür Doppelstrukturen zu den Finanzämtern aufgebaut werden, um über das beitragspflichtige Einkommen hinausgehende Einkommensarten exakt zu erfassen. Prinzipiell sollten solche verteilungspolitischen Ziele nicht im Krankenversicherungs-, sondern im Steuersystem umgesetzt werden.
Würde die PKV zu Gunsten einer „Bürgerversicherung“ ganz abgeschafft, wären damit verschiedene negative Auswirkungen auf den Krankenversicherungsmarkt verbunden. Zum einen würde der Systemwettbewerb mit der GKV wegfallen, der sich erstens stabilisierend auf das medizinische Versorgungsniveau der gesetzlich Versicherten auswirkt und zweitens die GKV davor schützt, zu sehr in die Rolle eines zweiten Finanzamts gedrängt zu werden. Wohlfahrtsmindernd für die deutsche Volkswirtschaft wäre auch die zusätzliche implizite Besteuerung durch den Verzicht auf die Kapitaldeckung in der Krankenversicherung. Zudem würde die in der PKV vorherrschende größere Wahlfreiheit in Bezug auf Versicherungstarife beschränkt.
Für die Studie wurden die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 verwendet. Diese umfasst die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland und wird alle fünf Jahre von den statistischen Ämtern erhoben. Die Angaben lassen Rückschlüsse auf die Gesamtheit von 39,4 Millionen Haushalten in Deutschland zu. Um das Konzept der „Bürgerversicherung“ aus ökonomischer Perspektive zu hinterfragen, wurde ein Modell verwendet, das Wechselwirkungen zwischen staatlichen Eingriffen und den Reaktionen der davon Betroffenen abbildet und einen Zeitraum bis zum Jahr 2040 umfasst.
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