03.08.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Armin Heßler, Wirtschaftsprüfer Steuerberater.
Für die Bewertung von Freiberuflerpraxen gibt es häufige Anlässe: Käufe und Verkäufe, Aufnahme von jungen Partnern, Zugewinnausgleich bei Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung nach einer Erbschaft. Jedes Jahr sind mehrere tausend Wertermittlungen durchzuführen - viele enden mit einem falschen Ergebnis.
Ursache für die Fehler sind eine starre Anwendung sogenannter marktübliche Verfahren, die Missachtung des Bewertungszwecks sowie eine unzureichende Berücksichtigung von bestimmten persönlichen und sachlichen Faktoren. In vielen Fällen wird auf externe Beratung verzichtet. Die Beteiligten halten sich meist für ausreichend kompetent, selbst eine Bewertung durchzuführen.
Die meisten Wertermittlungen beschränken sich auf die Feststellung des erzielten Umsatzes eines Jahres und des anzuwendenden Multiplikators, der im Mittel in etwa 100% beträgt. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird um den richtigen Umsatz gestritten, weil letztlich nur der nachhaltig erzielbare Umsatz werthaltig ist. Bestimmte Besonderheiten wie die Qualität des Mandantenstammes, Abweichungen vom Normgewinn werden mit Zu- oder Abschlägen vom Multiplikator belegt. Die meisten Kanzleien werden mit Umsatzmultiplikatoren zwischen 80% und 120% veräußert. Werden die Zu- und Abschläge nicht nur "über den Daumen gepeilt" sondern methodisch korrekt ermittelt, spricht nichts gegen diese Form der Bewertung. In der Praxis besteht jedoch häufig eine Hilflosigkeit, geht es um die Frage, welche Faktoren in welcher Höhe in die Berechnung einzubeziehen sind.
Anzeige | |
|
Anhand von drei Beispielen soll die Problematik aufgezeigt werden. In allen Fällen soll der Umsatz 500 TEUR betragen:
Der 65-jährige Steuerberater A möchte seine Kanzlei veräußern. Die Gewinnsituation ist überdurchschnittlich gut. Der Mandantenstamm ist solide. Die Arbeitsabläufe sind konventionell, aber erfüllen ihren Zweck.
Der 40-jährige Wirtschaftsprüfer B betreibt seit 5 Jahren eine Kanzlei. Er erzielt einen deutlich unterdurchschnittlichen Gewinn. Die Umsätze wachsen jedoch kontinuierlich. Die Kanzlei ist technisch auf der Höhe der Zeit. Wegen einer Scheidung ist der Zugewinn zu ermitteln. Steuerberater C erwartet für seine Kanzlei 100% des nachhaltig zu erzielenden Umsatzes. Er hält diesen Satz mit Verweis auf den seit Jahren konstanten Umsatz sowie einer jährlichen Rendite von 20% für gerechtfertigt.
Viele Bewertende würden sich bei auf etwa 120%, im Fall B eher auf 80% sowie bei C auf 100% festlegen - und damit falsch liegen.
A wird die guten Ergebnisse aufgrund seiner Routine erzielen. Aufwändige Qualitätssicherungsmaßnahmen sind nicht notwendig, weil er seine Mandanten und seine Kanzlei in und auswendig kennt. Mandanten und Mitarbeiter sind mit dem Steuerberater alt geworden. Gewohnheiten in der Zusammenarbeit sind kaum zu verändern. Ein Nachfolger müsste erheblichen Aufwand in die Modernisierung stecken.
B steckt noch in der Anfangsphase. Die Kosten für den Aufbau der Kanzlei und für die Akquise belasten das Ergebnis. Wachstumsdynamik und nachlassender Aufwand lassen in Zukunft ein attraktives Einkommen erwarten.
Die Kanzlei von C mit einem Gewinn von 100 TEUR mag für den Inhaber wirtschaftlich interessant sein. Erwirbt jedoch ein vorher angestellter Steuerberater im einem bisherigen Jahreseinkommen von 90 TEUR diese Kanzlei sieht die Sache anders aus. Er kommt gerade mal auf 10 TEUR - Gewinn. Der Rest ist Vergütung für seine Arbeitskraft. Zudem scheint die Kanzlei keine Wachstumsperspektive zu haben.
Der Wert einer Kanzlei wird bei einem Kauf aus Sicht des Käufers bestimmt. Geht es dem Käufer nicht nur um den Mandantenstamm, sondern verfolgt strategische Interessen oder kann Synergieeffekte realisieren, ist er häufig bereit, einen höheren Preis zu zahlen. Dies gilt umso mehr, wenn er sich in einer Wettbewerbssituation mit anderen Kaufinteressenten findet.
Bei Vermögensauseinandersetzungen muss dagegen alleine auf die Möglichkeiten der Praxis abgestellt werden, welches Einkommen in Zukunft zu erzielen ist.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?