20.08.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: SH C Schwarz Hempe & Collegen GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
„Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Urteil zum Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner gesprochen“, sagt Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C. Das Gericht stuft nicht nur die Ungleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern als verfassungswidrig ein, sondern verlangt auch eine rückwirkende Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands. Außerdem haben die Richter zwischen den Zeilen durchblicken lassen, dass der Gesetzgeber gut beraten wäre, die übrigen verbliebenen Ungleichbehandlungen von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern auch zu beseitigen.
„Die erste Reaktion aus der Finanzverwaltung auf das Verfassungsgerichtsurteil kam von der Oberfinanzdirektion Münster, die ihre Finanzämter angewiesen hat, Anträge auf Zusammenveranlagung ab sofort nicht mehr abzulehnen, ansonsten aber bis zu einer abschließenden Regelung um Geduld bittet“, erklärt Steuerberaterin Winkler. Diese abschließende Regelung hat der Bundestag inzwischen auf den Weg gebracht: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag nämlich am 27. Juni 2013 ein entsprechendes Änderungsgesetz verabschiedet, welchem der Bundesrat in seiner Sitzung am 5. Juli zugestimmt hat.
„Noch ist die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner aber nicht vollendet“, sagt die SH+CExpertin. Das neue Gesetz führt nur zu einer Gleichstellung bei der Einkommensteuer in allen noch offenen Fällen. Änderungen der Abgabenordnung, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes und anderer Gesetze mit steuerlichem Bezug sind bisher nicht geplant, auch wenn der Bundesrat dies bereit gefordert hatte.
Immerhin ist die längst überfällige steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei der Grunderwerbsteuer mittlerweile Gesetz. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber schon vor längerem zu einer Korrektur verpflichtet, aber die entsprechende Änderung war Teil des Jahressteuergesetzes 2013, das sich wegen des Streits um die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner um ein halbes Jahr verzögert hat.
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