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Urlaubsvorschrift durch TdL gekündigt

10.10.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Steuergewerkschaft.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat die Regelung über die Urlaubsdauer in § 26 Abs. 1 Satz 2 TV-L zum 31.Dezember 2012 gekündigt.

Ab dem 1. Januar 2013 wirkt diese Vorschrift nur noch nach. Eine Neuregelung wird Gegenstand der Tarifrunde 2013 werden.

Mit Schreiben vom 13. September 2012 hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 TV-L über die Urlaubsdauer gekündigt. Zur Begründung hat die TdL auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 zur Unwirksamkeit der Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD wegen Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters Bezug genommen. Ab dem 1. Januar 2013 wirkt die jetzige Urlaubsvorschrift nach.

Dies bedeutet, dass sich für bis zum 31. Dezember 2012 begründete Arbeitsverhältnisse an der jetzigen Situation – einschließlich der Unwirksamkeit der Staffelung und des deswegen bestehenden Anspruchs auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub – nichts ändert, soweit nicht arbeitsvertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen ab dem 1.Januar kann – soweit der Mindesturlaub von 24 Werktagen (entsprechend 20 Arbeitstagen bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche) nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz nicht unterschritten wird – die Urlaubsdauer frei im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL soll die gekündigte Vorschrift des § 26 Abs. 1 TV-L bis zum Zeitpunkt einer neuen tariflichen Regelung über eine entsprechende Vereinbarung in den Arbeitsverträgen angewandt werden, dass der Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche unabhängig vom Lebensalter der/des Beschäftigten 26 Arbeitstage im Kalenderjahr beträgt.

Über die Neuregelung der Urlaubsdauer im TV-L wird im Rahmen der Tarifrunde 2013 zu verhandeln sein.


Weitere Informationen über die Tarifrunde 2013 erhalten Sie hier »

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