Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Umsatzsteuervergütung an Unternehmer in EU-Staaten

29.01.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundeszentralamt für Steuern.

Zur Vergütung der Umsatzsteuer müssen Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege innerhalb der Ausschlussfrist elektronisch übermittelt werden.

Sobald das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 Euro, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 Euro, beträgt, sind die Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege einzuscannen und dem elektronisch zu stellenden Vergütungsantrag beizufügen (§ 61 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)).

Unterbleibt die erforderliche elektronische Übermittlung dieser Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege innerhalb der gesetzlich normierten Ausschlussfrist nach § 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV, werden sie bei der Vergütung der Umsatzsteuer nicht berücksichtigt.

Anzeige
Unser Seminartipp: Umsatzsteuer im Vertrieb
Berücksichtigung der Umsatzsteuer in der Preisgestaltung bei Auslandsgeschäften ... mehr
nach oben
FAQ