30.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Roland Franz und Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte.
Ob die Umsatzsteuer bei den Investitionen des Mandanten zu den Anschaffungskosten zählt oder nicht, hängt davon ab, ob das angeschaffte Wirtschaftsgut für umsatzsteuerpflichtige oder für steuerfreie Umsätze verwendet wird, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Im Folgenden hat Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, fünf Fallkonstellationen dargestellt, die die Unterscheidungen deutlich machen:
Praxisbeispiel 1
Es werden ausschließlich umsatzsteuer-pflichtige Umsätze oder ausschließlich steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (z. B. steuerfreie Ausfuhrlieferungen) getätigt.
Beispiel: Anschaffung Maschine netto 100.000 EUR
zuzüglich Umsatzsteuer 19.000 EUR
steuerfreie Ausfuhrlieferungen 10.000 EUR
steuerpflichtige Umsätze 50.000 EUR
Steuerliche Folgen:
Der volle Vorsteuerabzug ist in Höhe von 19.000 EUR geltend zu machen, so dass die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten gehört (Anschaffungskosten insgesamt
100.000 EUR).
Praxisbeispiel 2
Es werden ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze getätigt, die den Vorsteuerabzug ausschließen.
Beispiel: Anschaffung Maschine netto 100.000 EUR
zuzüglich Umsatzsteuer 19.000 EUR
Verkauf Grundstücke ohne Option zur Umsatzsteuerpflicht (§ 4 Nr. 9b UStG)
Steuerliche Folgen
Die ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 19.000 EUR ist nicht als Vorsteuer abziehbar und gehört deshalb in voller Höhe zu den Anschaffungskosten (Anschaffungskosten insgesamt 119.000 EUR).
Praxisbeispiel 3
Es werden auch Umsätze getätigt, die teilweise den Vorsteuerabzug ausschließen. Das neu angeschaffte Wirtschaftsgut wird hingegen ausschließlich für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze verwendet.
Beispiel: Anschaffung Maschine netto 100.000 EUR
zuzüglich Umsatzsteuer 19.000 EUR
Steuerliche Folgen
Der ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag ist als Vorsteuerabzug in Höhe von 19.000 EUR geltend zu machen, so dass die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten gehört. (Anschaffungskosten insgesamt 100.000 EUR).
Praxisbeispiel 4
Es werden Umsätze getätigt, die teilweise den Vorsteuerabzug ausschließen. Das neu erworbene Wirtschaftsgut wird ausschließlich für steuerfreie Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug ausschließen.
Beispiel: Anschaffung Maschine netto 100.000 EUR
zuzüglich Umsatzsteuer 19.000 EUR
steuerfreie Vermietungsumsätze 1.000.000 EUR
Steuerliche Folgen
Die ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 19.000 EUR gehört zu den Anschaffungskosten (Anschaffungskosten insgesamt 119.000 EUR).
Praxisbeispiel 5
Es wird ein neues Wirtschaftsgut angeschafft, welches in Höhe von 20% im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen und die anderen 80% im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen genutzt wird.
Beispiel: Zur Außenreinigung eines Gebäudes kauft Unternehmer U eine Anlage für 36.000 EUR zuzüglich 6.840 EUR USt. Die Anlage wird in Höhe von 20% im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen genutzt, die anderen 80 % im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen.
Steuerliche Folgen
20% der ausgewiesenen Umsatzsteuer in Höhe von 1.368 EUR können nicht als Vorsteuer abgezogen werden und gehören damit zu den Anschaffungskosten (Anschaffungskosten insgesamt 37.368 EUR). Nur 80% der ausgewiesenen Umsatzsteuer (80% von 6.840 EUR = 5.472 EUR) können als Vorsteuer abgezogen werden.
Themen
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
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