29.10.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: mPloys Branding HRC UG.
Dies ergab eine Umfrage über die bevorzugten Reaktionsalternativen unter 693 Teilnehmern auf dem Internetportal Jobvoting.de im August bis Oktober 2012. Demnach würden sich 13% der Befragten krankschreiben lassen, wenn sie Opfer von Mobbing in ihrem Betrieb wären. Weitere 6% würden um eine Versetzung in eine andere Abteilung bitten und so das Feld ihren Peinigern überlassen. Hinzu kommen noch einmal 13% der Umfrageteilnehmer, die sogar komplett kapitulieren und ihren Job kündigen würden.
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Zusammen genommen sind dies 32% der Arbeitnehmerschaft. Diese Zahlen erhalten dadurch Brisanz, dass das Thema Mobbing ohnehin bereits sehr verbreitet ist in deutschen Unternehmen. Einer Umfrage auf Jobvoting aus dem Jahre 2008 zufolge, hat etwa drei Viertel der deutschen Arbeitnehmer schon einmal direkte oder indirekte Erfahrungen mit Mobbing am Arbeitsplatz gemacht.
Dass Mobbing nicht einfach spurlos an einem Menschen vorbeigehen kann, zeigen die gerade einmal 8% der Befragten, die für sich entschieden haben, das Mobbing und die Mobber einfach zu ignorieren. Wesentlich pro-aktiver gehen insgesamt 60% der Arbeitnehmer mit dem Thema um. Sie entscheiden sich dafür gegen das Mobbing aktiv vorzugehen. Etwa 15% der Umfrageteilnehmer wollen ihre "Peiniger" zur Rede stellen, um sie so davon abzuhalten, auch künftig das Arbeitsklima auf diese Weise zu belasten. Die meisten Antworten Antworten fielen mit 25% auf die Möglichkeit den Mobbern richtig Kontra zu geben. Damit würde also nicht ein vernünftiges Gespräch gesucht werden, um einen gemeinsamen Konsens zu finden, sondern der Betroffene verschafft sich Luft, könnte dadurch teilweise aber auch den Konflikt weiter anheizen.
Zuletzt gibt es noch diejenigen Arbeitnehmer, die sich Unterstützung von einer anderen Stelle suchen. Entweder mit 12% vom Vorgesetzten oder mit 8% vom Betriebsrat, sofern denn überhaupt eine solche Arbeitnehmervertretung in dem Unternehmen existiert.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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