17.12.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH .
Unternehmen stellen immer höhere Anforderungen an Bewerber, gleichzeitig sind geeignete Fachkräfte schwer zu finden. Angesichts dieser Situation ist über die Hälfte der HR-Manager heute eher bereit, über das Gehalt zu verhandeln als noch vor einem Jahr. Dies ist ein Ergebnis der aktuellen Studie Workplace Survey des spezialisierten Personaldienstleisters OfficeTeam, einem Geschäftsbereich von Robert Half.
Noch vor wenigen Jahren ging es für Personalentscheider nach erfolgreicher Suche nur noch um Formalitäten bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Doch das ist für viele Unternehmen heute anders: 44 Prozent der Personalverantwortlichen geben an, dass sowohl die Einstellung als auch die langfristige Bindung von Fachkräften oftmals an unterschiedlichen Gehaltsvorstellungen scheitern. Jedes zweite Unternehmen ist daher bestrebt, diese Situation zu ändern und geht auf Gehaltsforderungen seitens des Bewerbers und Mitarbeiters stärker ein als dies noch vor zwölf Monaten der Fall war.
Sladjan Petkovic, Director bei Robert Half International, macht allerdings auch die Erfahrung, dass Bewerber gehäuft unrealistische Gehälter fordern. Er rät: "Jobsuchende sollten sich vorab über die für ihre Position branchenübliche Gehaltspakete informieren. Ebenso sollten Personalentscheider regelmäßig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Gehälter und eventueller Benefits prüfen. Sofern das eigene Unternehmen weniger als branchenüblich zahlt, sollte zunächst hier nachjustiert werden. Das hat einen unmittelbaren Effekt, der direkt für Mitarbeiter und Bewerber spürbar wird."
Weiterhin empfiehlt der Personalexperte Petkovic nicht-finanzielle Angebote in Betracht zu ziehen, wenn bereits branchenüblich entlohnt wird oder keine Möglichkeit einer höheren Gehaltszahlung besteht. "In unseren Bewerbungsgesprächen fragen Kandidaten immer häufiger nach flexiblen Arbeitszeiten, Home Office und individuellen Entwicklungsperspektiven. Wir raten Personalentscheidern daher, diese Faktoren bei Gehaltsverhandlungen mit einzubeziehen und wenn möglich anzubieten", verdeutlicht Petkovic.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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