31.07.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. Juli 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll den besonderen Risiken des allein auf Computer gestützten algorithmischen Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen entgegengewirkt werden. In den einschlägigen Regelwerken wird die Definition des Eigenhandels um den Hochfrequenzhandel erweitert. Dies hat zur Folge, dass Hochfrequenzhändler künftig der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterfallen. Damit schließt das BMF eine bislang bestehende Aufsichtslücke.
Zudem werden strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt. Die in diesem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Extreme Börsenszenarien, bei denen in der Vergangenheit innerhalb weniger Minuten gravierende Marktausschläge vorkamen, sollen auf diese Weise verhindert werden.
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Ferner enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung zum Begriff der Marktmanipulation. Nicht auf einen Geschäftsabschluss gerichtete Handelsaktivitäten, die das Funktionieren der Handelssysteme stören oder verzögern oder andere Handelsteilnehmer täuschen, sollen künftig bestraft werden.
Ebenfalls geplant ist die Möglichkeit der Börsenbetreiber, ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr aufzuerlegen. Die Marktteilnehmer werden darüber hinaus dazu verpflichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen den Kauf- und Verkaufsaufträgen und den tatsächlich ausgeführten Geschäften zu gewährleisten. Eingeführt wird schließlich eine so genannte Mindestpreisänderungsgröße. Damit soll dem Trend im Wertpapiergeschäft zu immer kleineren Preisanpassungen und damit zu immer mehr Geschäftsabschlüssen entgegengewirkt werden. Um Ausweichreaktionen der Marktteilnehmer auf alternative Plattformen wie zum Beispiel multilaterale Handelssysteme zu verhindern, sollen die Regelungen des Hochfrequenzhandelsgesetzes auch auf dieses Marktsegment erstreckt werden.
Mit der Veröffentlichung startet das BMF die Verbandsbeteiligung zu dem geplanten Gesetz. Die Befassung des Bundeskabinetts ist für einen Termin nach der Sommerpause vorgesehen.
Schriftliche Stellungnahmen zu dem Diskussionsentwurf sind bis zum 17. August 2012 möglich.
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