29.01.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.
Häufig ist insbesondere eine Neubewertung von Wertpapieren, die etwa als Liquiditätspuffer oder als Anlage für die Finanzierung künftiger Investitionen gehalten werden, angebracht. Solche Papiere unterliegen in der Regel Schwankungen, die sich durch die Nervosität der Märkte verstärkt haben. „Sind die Kurse der Wertpapiere in der letzten Zeit gefallen, eröffnen sich jetzt für viele Unternehmer lukrative Steuer-Sparmöglichkeiten“, sagt Benno Lange, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftskanzlei DHPG in Gummersbach. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von günstigen Urteilen des Bundesfinanzhofs, welcher die bisher sehr restriktive Praxis der Finanzverwaltung ausgehebelt hat.
Aktien oder Fondsanteile im Unternehmensvermögen dürfen jetzt auf den so genannten niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Und zwar stets dann, wenn die Kursdifferenz nach unten am Bilanzstichtag eine Bagatellgrenze von fünf Prozent überschreitet. Die Finanzämter hatten eine solche Teilwertabschreibung nur dann akzeptiert, wenn die Kurse der Papiere innerhalb eines Jahres um mehr als 40 Prozent oder innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 25 Prozent unter die Anschaffungskosten gesunken waren. Für festverzinsliche Wertpapiere gelten strengere Bedingungen, da der Anleger am Ende der Laufzeit den Nominalbetrag zurückerhält. Verlieren solche Papiere aber durch eine Bonitätsabstufung dauerhaft an Wert, wie etwa bei griechischen Staatsanleihen, ist eine Teilwertabschreibung möglich.
Eine Teilwertabschreibung von Wertpapieren senkt sofort den Gewinn der Firma und damit das zu versteuernde Einkommen der Unternehmer. Allerdings nicht komplett: Die Wertminderungen wirken sich nur zu 60 Prozent auf die Einkommensteuer aus („Teileinkünfteverfahren“). Aber auch mit diesem Prozentanteil lässt sich die Steuerlast entscheidend senken. „Ob die Papiere später wieder an Wert gewinnen, ist für die aktuelle Bilanz nicht entscheidend“, betont DHPG-Berater Lange. „Es kommt einzig auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an.“
Um die Verluste zu dokumentieren, sollten Unternehmer ihre Buchführung um alle relevanten Angaben zu den Papieren erweitern. Also nicht nur die Anschaffungspreise, sondern auch etwa die Kursentwicklungen und die Laufzeiten. Denn zu beachten sind mögliche Umkehreffekte. Steigen die Wertpapiere wieder im Wert, müssen die Zuwächse versteuert werden. Kein Problem etwa für Unternehmer, die mit einem hohen Gewinn rechnen, der sich in den nächsten Jahren etwa wegen kräftiger Investitionen abschwächt.
„Unter Umständen kann auch ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Teilwertabschreibungen eine geeignete Strategie sein“, so DHPG-Berater Lange. Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen bereits Verluste erwirtschaftet oder wenn es bestehende Verlustvorträge jetzt nutzen will. Insbesondere Kapitalgesellschaften, die in ihren Bilanzen Aktien anderer Gesellschaften halten, sollten die bisherigen Bilanzwerte tunlichst beibehalten. Abschreibungen bringen hier keine steuerlichen Vorteile.
Von Teilwertabschreibungen profitieren
Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen zu erwartende Wertverluste in der Bilanz antizipieren. Zum Bilanzstichtag lassen sich einzelne Wirtschaftsgüter durch eine außerordentliche Abschreibung mit einem niedrigeren Teilwert ansetzen.
Was versteht man unter Teilwert?
Der Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er ist definiert als der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Die Höhe des Teilwertes entspricht im Regelfall dem Marktpreis oder Verkehrswert.
Wann ist eine Teilwertabschreibung möglich?
Normalerweise werden alle Wirtschaftsgüter des Unternehmens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der normalen Abschreibung (linear oder vereinzelt noch degressiv) angesetzt. Sind die so ermittelten Buchwerte dauerhaft höher als die tatsächlichen Werte, kann der Firmenchef diese auf das geringere Maß abwerten. Er muss es in seiner Steuerbilanz aber nicht tun. Er hat ein Wahlrecht, das er steueroptimiert nutzen kann. Teilwerte werden durch eine Schätzung ermittelt, die die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
Welche Wirtschaftsgüter kommen in Frage?
Neben Wertpapieren sind zweifelhafte Forderungen eine Option für Wertberichtigungen. Wenn ein Kunde auf zwei Mahnungen noch nicht reagiert hat, sind hohe Abschläge auf den Wert der Forderungen möglich. Zudem: Warenbestände von Groß- und Einzelhandel, die nach der Saison noch in den Regalen liegen, finden ihre Abnehmer normalerweise nur noch mit hohen Preisabschlägen. Betroffen können aber auch Maschinen sein, die speziell für die Fertigung von Produkten angeschafft wurden, deren Markt jedoch eingebrochen ist.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?