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Tabuthema „Verdienst“ - Mitarbeiter dürfen über ihr Gehalt reden

05.06.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.

„Sag mal, was verdienst Du eigentlich hier?“ – „Das darf ich dir doch nicht sagen!“ - Rechtens?

In Deutschland gehört (auch unter Kollegen) das Gehalt noch immer zu den großen Tabuthemen. Trotzdem oder gerade deshalb ruft bei Arbeitnehmern kaum etwas so viel Neugier hervor, wie die Frage nach dem Gehalt der lieben Kollegen. Und auf einem rauer werdenden Arbeitsmarkt tauscht man sich hierüber auch verstärkt aus. Verständlicherweise und zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Mecklenburg- Vorpommern in einem Urteil vom 21.10.2009 (Az.: 2 Sa 237/09) festgestellt hat.

Tatbestand:

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber einen Mitarbeiter abgemahnt, weil sich dieser mit einem Kollegen über sein Gehalt ausgetauscht hatte. Gegen die Abmahnung zog der Arbeitnehmer vor Gericht. Der Arbeitgeber berief sich auf eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Mitarbeiter verpflichtete, die Höhe seiner Bezüge vertraulich zu behandeln und auch gegenüber anderen Firmenangehörigen Stillschweigen hierüber zu bewahren.

Entscheidungsgründe:

Diese Klausel sei, so die Arbeitsrichter, unwirksam. Sie stelle eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers entgegen den Geboten von Treu und Glauben dar. Im Gegenteil dürfe jeder Arbeitnehmer über sein Gehalt frei reden. Das Gespräch mit Arbeitskollegen sei nämlich die einzige Möglichkeit für den Arbeitnehmer, festzustellen, ob er Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich seiner Lohnhöhe habe.

„Dass Arbeitnehmer zumindest hinter vorgehaltener Hand über ihr Gehalt reden, ist ein offenes Geheimnis. Ihnen das verbieten zu wollen, geht nicht nur an der Lebenswirklichkeit vorbei, sondern ist auch juristisch unhaltbar“, kommentiert der Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwalt Alfred Ulrich, die Entscheidung.
Ein derartiges Verbot verstoße, worauf die Arbeitsrichter zu Recht hingewiesen hätten, sogar gegen die Koalitionsfreiheit, weil das Verbot auch Mitteilungen über die Lohnhöhe gegenüber einer Gewerkschaft verbiete. Wenn aber die Gewerkschaften nicht in der Lage seien, die Lohnstruktur eines Unternehmens kennen zu lernen, seien sinnvolle Arbeitskämpfe nicht mehr möglich.

Wer sich einer ungerechtfertigten Abmahnung gegenübersieht, sollte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.


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