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Stellungnahmen zum BMF-Schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie (III)

05.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Teil 3: Erweiterung der Kontenpläne durch die E-Bilanz

Die E-Bilanz ist für alle Unternehmen für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, Pflicht. Die Anforderungen an EDV und Rechnungswesen sind umfangreich. Alle großen Anbieter von ERP-Software arbeiten derzeit an einer XBRL-Schnittstelle zur Übermittlung der Daten. Mit der technischen Umstellung ist es jedoch nicht getan. Auch die Prozesse im Rechnungswesen werden sich mit der Einführung der E-Bilanz grundlegend verändern. Welche buchhalterischen Neuerungen auf Sie zukommen, zeigen die folgenden Auszügen aus den Stellungnahmen der Verbände zu den bereits als Entwurf veröffentlichten Taxonomie-Datensätzen. Wir haben die Stellungnahmen thematisch geordnet:
Erweiterung der Kontenpläne durch die E-Bilanz

Die vorliegende Taxonomie führt zu etwa 100 Änderungen im Kontenrahmen und damit zu erheblichen Veränderungen.
Bundessteuerberaterkammer

Die Einnahmenseite soll nun z. B. in ca. 30 Positionen aufgegliedert werden; bislang reichten hierzu wenige Positionen. Die derzeit vorliegenden Muster der Finanzverwaltung stellen keine Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen im gesetzlichen Sinne mehr dar. Sie sind eine Mischung aus Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen und Kontenrahmen bzw. Summen- und Saldenlisten sowie Angabe aus dem Anhang zur Bilanz.
Bundessteuerberaterkammer

War bisher der Übergang von der Handels- auf die Steuerbilanz im Wesentlichen durch Ansatz- und Bewertungsunterschiede begründet, sieht dagegen die neue Taxonomie eine Umgliederung der Positionen vor. Dies bedeutet für die Unternehmen einen erheblichen Mehraufwand, der sich nicht nur wie bisher bei der Überleitungsrechnung bemerkbar macht, sondern bereits die Buchführung erheblich beeinflusst. Kontenpläne und Buchungsvorgänge sind zu ändern.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Denkbar sind in diesem Zusammenhang [Ausweitung der Gliederungstiefe; Anm. d. Red.] zudem Anpassungen von Kontenrahmen, damit steuerliche Musspositionen bereits bei der Erstellung der Handelsbilanz entsprechend berücksichtigt werden, Änderungen von Bilanzierungsrichtlinien und Buchungsanweisungen sowie Eingriffe in bestehende prozessuale Abläufe des Unternehmens.
Wirtschaftsprüferkammer

Nahezu alle Unternehmen müssen ihre Kontenpläne erweitern, um die Gliederungstiefe der Steuer-Taxonomie abbilden zu können.
Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Die der Taxonomie entsprechend angepassten Kontenpläne ziehen zwangsläufig ein verändertes Buchungsverhalten nach sich.
Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Beispiel: Gliederung der Sachanlagen

Nach § 266 Abs. 2 A. II. HGB sieht die Gliederung wie folgt aus:

II. Sachanlagen:
  1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
  2. technische Anlagen und Maschinen
  3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
In dem Entwurf der XBRL-Taxonomie für die Bilanz von Körperschaften stellen sich die Sachanlagen dagegen wie folgt dar.

Sachanlagen
  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
    • unbebaute Grundstücke
    • grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
    • Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
    • Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, davon Grund und Boden-Anteil
    • Bauten auf fremden Grundstücken
    • übrige Grundstücke, nicht zuordenbar
  • technische Anlagen und Maschinen
    • technische Anlagen
    • Maschinen und maschinengebundene Werkzeuge
    • Betriebsvorrichtungen
    • Reserve- und Ersatzteile
    • GWG
    • GWG-Sammelposten
    • sonstige technische Anlagen und Maschinen
  • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • andere Anlagen
    • Betriebsausstattung
    • Geschäftsausstattung
    • GWG
    • GWG-Sammelposten
    • sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • stehendes Holz
    • Dauerkulturen
    • Geschäfts- und Vorführwagen
  • Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
    • geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
    • Gebäude im Bau
    • technische Anlagen und Maschinen im Bau
    • sonstige Sachanlagen
    • vermietete Anlagenwerte
    • übrige sonstige Sachanlagen, nicht zuordenbare Sachanlagen
    • Erläuterungen zu sonstigen Sachanlagen
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Die Zitate sind den offiziellen Stellungnahmen der Verbände zur Veröffentlichung der Taxonomie entnommen. Alle Stellungnahmen im Überblick finden Sie auf der Webseite des BMF »



Quelle: Verlag Dashöfer
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