01.03.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Auf einen Nenner gebracht: In Deutschland darf jeder Single jährlich 8.652 Euro und jede Ehe- bzw. Lebenspartnergemeinschaft 17.304 Euro im Jahr einnehmen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen (Stand 2016).
Das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Er garantiert, dass jedem eine Mindestsumme steuerfrei zur Verfügung steht, um damit lebensnotwendige Dinge wie Essen, Miete oder Kleidung bezahlen zu können. Mit dem Grundfreibetrag soll also das Existenzminimum gesichert werden.
Diese Regel gilt für alle Arbeitnehmer und Angestellte, Rentner sowie Selbstständige und Gewerbetreibende in Deutschland. Wer also jährlich mehr als den Grundfreibetrag einnimmt, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Im Steuerrecht spricht man von der sogenannten Pflichtveranlagung.
Sehr viele Menschen in Deutschland sind von der Pflichtveranlagung betroffen, da die meisten mehr als 8.652 Euro im Jahr einnehmen. Doch es gibt unzählige Kosten, die jeder von der Steuer absetzen kann. Dazu zählen berufliche Ausgaben wie die Fahrt zur Arbeit oder Kosten für das eigene Arbeitszimmer, Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerkerrechnungen, Ausgaben für die Kinderbetreuung oder den Unterhalt. Wer wenig verdient, kann es mithilfe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sogar unter den Grundfreibetrag schaffen – und muss dann gar keine Steuern mehr zahlen.
Doch das ist noch nicht alles: Abgesehen von dieser Regel zum Grundfreibetrag gelten für Arbeitnehmer weitere Bestimmungen, wenn es um die Abgabe der Steuererklärung geht.
Auch wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines geringen Verdienstes oder wegen seiner hohen absetzbaren Kosten unter die Grenze des Grundfreibetrags kommt, muss er eine Steuererklärung abgeben, wenn ...
Viele Menschen geben keine Steuererklärung ab, obwohl es die meisten betrifft. Sie lassen den 31. Mai – den Abgabetermin für die Steuererklärung – einfach verstreichen. Das ist jedoch leichtfertig, denn über kurz oder lang drohen Mahnschreiben, Zwangsgeld sowie Verspätungszuschlag. Im schlimmsten Fall wird der zuständige Finanzbeamte die Besteuerungsgrundlage schätzen. Das fällt meistens zuungunsten des Steuerzahlers aus – er wird also letztlich mehr Steuern zahlen als eigentlich nötig.
Fast ebenso unklug ist es, bei der Steuererklärung zu schludern. Denn wer sich schon die Mühe macht, Nachweise und Rechnungen zu sichten und die Formulare auszufüllen, der sollte auch alle Steuervorteile ausschöpfen, die ihm zustehen. Doch oft fehlt es am nötigen Wissen, was wie abgesetzt werden kann. Typische Fehler sind, Belege für Medikamente nicht aufzuheben, Spendenquittungen nicht einzureichen oder Reisekosten nicht anzugeben.
Dabei lohnt es sich für sehr viele Steuerzahler, die Steuererklärung sauber und gründlich abzugeben.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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