27.08.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wüstenrot & Württembergische AG.
Die Wüstenrot Bank AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist darauf hin, dass SEPA auch im Zahlungsverkehr der Länder eingeführt wird, die noch nicht der Währungsunion angehören. Die Standardisierung macht bargeldlose grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, schnell und günstig wie schon heute im Heimatland.
Unternehmen und Banken müssen bis zum 1. Februar 2014 ihre Systeme SEPA-fähig machen. Diese Vereinheitlichung ist auf lange Sicht eine Zukunftsinvestition in das Zusammenwachsen des Europäischen Wirtschaftsraums und kommt vor allem den Kunden zu Gute.
SEPA kann sowohl für nationale wie auch grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Man kann mit der SEPA-Überweisung das Ferienhaus an der deutschen Ostseeküste oder das an der Algarve bezahlen. Alternativ können alle fälligen Rechnungsbeträge bequem vom Konto abgebucht werden – europaweit mit der SEPA-Lastschrift ohne zusätzliche Bankgebühren.
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Mit SEPA weisen grenzüberschreitend die Auftragserteilung, die Formatierung der Überweisung in den einzelnen Ländern, die Angaben über Bankverbindung und Kontodaten sowie die Abwicklung keinerlei Unterschiede mehr auf. Neu ist allerdings, dass der Kunde schon nach einem Bankgeschäftstag vollen Zugriff auf den Überweisungsbetrag hat, europaweit und ohne Betragsbegrenzung.
Voraussetzung für die SEPA-Überweisung ist, dass dafür – sowohl in Deutschland wie auch grenzüberschreitend – die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) verwendet werden.
Deutsche Kunden können sich die IBAN leicht merken und anwenden. Sie besteht aus 22 Stellen und baut sich wie folgt auf: 2-stelliger Ländercode (für Deutschland: DE) plus 2-stellige Prüfziffer plus 8-stellige Bankleitzahl plus 10-stellige Kontonummer (gegebenenfalls um führende Nullziffern ergänzt). Wirklich neu ist nur die Prüfziffer. Diese wird weltweit einheitlich errechnet und bleibt für den Kunden immer gleich. Ein Beispiel: Aus einer Bankverbindung bei der Wüstenrot Bank mit der Kontonummer 9 000 000 555 und ihrer Bankleitzahl 604 200 00 wird die IBAN DE62 6042 0000 9000 0005 55. Nur die Prüfziffer 62 ist also neu.
Unternehmen, Banken und Kunden müssen sich spätestens zum 1. Februar 2014 umstellen: Dann löst die IBAN die alte Kontonummer ab. Bis 2016 gilt jedoch eine Übergangsfrist, in der zumindest Privatkunden weiterhin die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl für Zahlungsaufträge nutzen können. Die neue IBAN-Kontonummer ist zwar vergleichsweise lang und gewöhnungs¬bedürftig. Aber die Banken helfen ihren Kunden bei der Umstellung. Wenn in der Übergangsfrist zum Beispiel die bisherigen Nummern eingesetzt werden, rechnen sie die alten Daten automatisch in die neuen Kontodaten um. Schon heute steht die IBAN auf jedem Kontoauszug. Beim Online-Banking kann sich der Kunde die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden.
Die Internationale Bankleitzahl BIC besteht aus 8 oder 11 Stellen. Sie enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und gegebenenfalls die Filiale oder das Institut. Die BIC der Wüstenrot Bank lautet zum Beispiel WBAGDE61.
Eine echte Neuerung ist die SEPA-Lastschrift, für die es bisher keinen gemeinsamen Rechtsrahmen in Europa gab. Das Einzugsverfahren basiert auf dem sogenannten „Mandat“, das die heutige Einzugsermächtigung ersetzt und mehr Informationen enthält, beispielsweise die Adresse des Kontoinhabers. Mit dem unterschriebenen Mandat erteilt der Zahlungspflichtige (Debitor) dem Zahlungsempfänger (Kreditor) die Befugnis, von seinem Konto Geld einzuziehen. Auch hier werden künftig die IBAN und BIC statt der nationalen Kontoangaben verwendet. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Der exakte Tag der Lastschrift ist sowohl dem Empfänger als auch dem Auftraggeber vorab bekannt. Hierfür wird künftig eine Vorabinformation (Prenotification) verschickt. Vom neuen SEPA-Lastschriftverfahren ist im europäischen Vergleich vor allem Deutschland betroffen, da hier etwa 50 Prozent aller Zahlungen per Lastschrift erfolgen, im W&W-Konzern sind es sogar weit über 70 Prozent.
Für bestehende Lastschrifteinzüge – auf Basis einer Einzugsermächtigung – müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilt werden. Bestehende Einzugsermächti¬gungen gelten ebenso weiter wie das bedingungslose Widerspruchsrecht gegen Abbuchungen vom eigenen Konto. Bei neuen Lastschriftaufträgen wird künftig immer ein Mandat vom Kunden eingeholt. Es enthält mehr Informationen, als bisher für die Einzugsermächtigung notwendig waren, beispielsweise die Adresse.
Die Einführung von SEPA vereinheitlicht auch die Kartenzahlungen – allerdings ohne große Umstellung für den Kunden. Davon betroffen sind Debitkarten, also Bankkunden- und Kreditkarten. Alle Karten der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank zum Beispiel sind bereits mit der nötigen Chip-Technologie (EMV) ausgerüstet. Schecks sind von der SEPA-Standardisierung ausgenommen und können weiter genutzt werden.
Insgesamt 33 europäische Länder machen bei SEPA mit: Neben Deutschland sind das alle anderen 27 EU-Länder einschließlich des Neumitglieds Kroatien sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz. Nicht dazu gehören Guernsey, Jersey, Isle of Man, die dänischen Färöer-Inseln und Grönland.
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