12.03.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland.
Einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr hatte es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (+ 11,6 %). Ihren bisherigen Höchststand hatten die Unternehmensinsolvenzen mit 39.320 Fällen im Jahr 2003.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2012 mit 97.635 Fällen um 5,5 % niedriger als im Vorjahr. Damit wurden nach den Jahren 2008 und 2011 zum dritten Mal seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahr.
Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 20.280 Fällen um 5,9 % unter dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein. Für sie gilt, wie für Verbraucher, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung und der Stundung der Verfahrenskosten.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 2.809 Nachlassinsolvenzen und der 1.314 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2012 auf 150.342 Fälle (– 5,7 % gegenüber 2011).
Die Gerichte bezifferten die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger im Jahr 2012 auf rund 51,7 Milliarden Euro. Im Jahr 2011 hatten sie bei 31,5 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen – bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen – ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte im Jahr 2012 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im Jahr 2011.
Im Dezember 2012 wurden nach vorläufigen Ergebnissen 1 885 Insolvenzen von Unternehmen (– 24,4 % gegenüber Dezember 2011) und 6.298 Insolvenzen von Verbrauchern gemeldet (– 23,3 %). Insgesamt registrierten die Gerichte 9.816 Insolvenzen, das waren 23,3 % weniger als im Dezember 2011. Die registrierten Insolvenzen dürften im Dezember 2012 auch deshalb so stark abgenommen haben, weil im Dezember 2012 aufgrund der Lage der Feiertage den Gerichten weniger Arbeitstage zur Verfügung gestanden hatten als im Vorjahresmonat und deshalb im Dezember 2012 deutlich weniger Insolvenzanträge bearbeitet werden konnten als im Dezember 2011.
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