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Richtige Wahl der Steuerklasse für Verheiratete von Vorteil

17.07.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..

Immer wieder hört man, dass man durch Heirat Steuern sparen kann! Aber wie kann man das anstellen? Und worauf muss man dabei ganz besonders achten? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

In vielen deutschen Haushalten bringt der Mann das gesamte oder meiste Geld nach Hause. Er verdient jährlich das Haupteinkommen und die Frau geht Teilzeit oder gar nicht arbeiten, da sie mit den Kindern zu Hause genug um die Ohren hat. In diesem Fall ist es empfehlenswert Steuerklassen III/V zu wählen. Der Mann erhält die Lohnsteuerklasse III und hat damit einen geringeren Lohnsteuerabzug um somit mehr Geld monatlich zur Verfügung zu haben. Die Frau hat die Lohnsteuerklasse V.

Beispiel: Steuerklasse III und V mit Kind
Ehemann – Jahresarbeitslohn 30.000 Euro = Lohnsteuer 1.528 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 10.000 Euro = Lohnsteuer 1.021 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 2.549 Euro

Wichtig zu wissen ist vor allem, dass Eheleute mit Steuerklassenkombination III/V verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen und in den meisten Fällen an das Finanzamt nachbezahlen müssen.

Gehen beide Ehegatten arbeiten und verdienen beide nahezu dasselbe Bruttogehalt, sollten sie sich zu der Steuerklassenkombination IV/IV entscheiden. Hier wird mehr Lohnsteuer einbehalten, jedoch kann man diese mit der jährlichen Einkommensteuererklärung wieder zurück erhalten.

Beispiel: Steuerklasse IV und IV mit Kind
Ehemann – Jahresarbeitslohn 30.000 Euro = Lohnsteuer 4.073 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 1.690 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 5.763 Euro

Eheleute mit der Steuerklassenkombination IV/IV sind nicht verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung einzureichen. Jedoch wie man sehen kann, wäre die von Vorteil, vor allem wenn einem berufliche Kosten entstehen z.B. durch den Weg zur Arbeit, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung usw.

Seit 2010 gibt es eine neue Steuerklassenkombination IV/IV "Faktor". Das Faktorverfahren ist als eine Alternative für die Steuerklasse III/V eingeführt worden um zu hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Der jeweilige Faktor wird beim Finanzamt anhand des Jährlichen Bruttoarbeitslohns und der bekannten steuermindernden Ausgaben für jede Person berechnet. Dies führt dazu, dass bereits über das Jahr weniger Einkommensteuer bezahlt wird als bei der Steuerklassenkombination IV/IV jedoch mehr als bei III/V.

Je nach Höhe des Arbeitsentgelts der beiden Partner sollte die entsprechende Kombination gewählt werden.

Ihre Steuerklassenkombination können Sie nur einmal im Jahr bis spätestens 30. November beim Finanzamt ändern lassen.

Bereits vor der Eheschließung, sollte sich daher ein Paar unbedingt beraten lassen, damit die passende Steuerklasse gewählt werden kann.

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