04.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Towers Watson GmbH.
„Es ist ein Irrglaube, man könnte Kapitalstärke in einer Kennzahl erfassen.“ Frank Schepers, Geschäftsführer, Towers Watson
Kunden und Vermittler haben ein berechtigtes Interesse zu wissen, bei welchen Versicherern sie am besten aufgehoben sind. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass Rennlisten wie der aktuelle Map-Report mit einem Vergleich der Solvabilitätsquoten deutscher Versicherer große mediale Aufmerksamkeit erfahren. Doch die Beurteilung der Kapitalstärke ist vielschichtig und nicht einfach mit einer Kennzahl zu erfassen.
Ein näherer Blick auf die Methodik macht deutlich, mit welchen Vorbehalten solche Rankings auf Basis der noch gültigen Solvabilitätsanforderungen („Solva 1“) zu genießen sind:
Unzureichende Berücksichtigung der Risiken: So kontrovers die Diskussion um Solvency II auch geführt wird, steht außer Frage, dass unter der rein HGB-orientierten Solva 1 die Risikostruktur der Versicherer nur unzureichend in die Beurteilung einfließt. So hängt für Lebensversicherer die Höhe der Solvabilitätsanforderung weder von der Struktur der Kapitalanlagen noch von der Höhe und Laufzeit der gegebenen Optionen und Garantien ab. Im Bereich Schaden/Unfall führt der rein faktorbasierte Ansatz dazu, dass Prämienerhöhungen und Reserveverstärkungen die Anforderungen erhöhen, anstatt die risikomindernde Wirkung der erhöhten Margen zu berücksichtigen.
Eigenmittel nicht vollständig erfasst: Während unter Solvency II auch wesentliche Puffer wie Bewertungsreserven angesetzt werden dürfen oder die Möglichkeit zur Kapitalisierung zukünftiger Margen besteht, richtet sich Solva 1 rein nach HGB-Bilanzwerten. Bei den Krankenversicherern bleiben sogar die Rückstellungen für Beitragsrückerstattung bei der Berechnung des verfügbaren Kapitals außen vor – also genau solche Puffer, welche zur Stärkung und Glättung der Ergebnisse aufgebaut wurden. Ein Einbeziehen würde die Ordnung der Rennlisten vermutlich kräftig durcheinander wirbeln.
Konzernstrukturen werden ignoriert: Auffällig bei der rein auf Solva 1 basierten Rangfolge ist die Dominanz kleinerer Gesellschaften und der Gegenseitigkeitsvereine. Dieses reflektiert zum einen korrekt, dass viele Vereine, auch in Vorbereitung auf Solvency II, ihre Eigenmittel gestärkt haben, ignoriert aber die Kapitalstrukturen großer Aktiengesellschaften: Deren Vorteil besteht darin, Risiken zwischen verschiedenen Geschäftsbereichen und über Landesgrenzen hinweg diversifizieren zu können. Folgerichtig wird auch das Eigenkapital primär auf Gruppenebene gehalten und die Einzelgesellschaften mit Garantien ausgestattet, anstatt es in diesen zu binden. Dass daraus eine geringere Sicherheit für den Versicherungsnehmer folgen soll, ist nicht unmittelbar einsichtig.
Mit der Einführung von Solvency II werden viele dieser Punkte adressiert, aber auch dort gibt es genügend Fallstricke, welche eine Interpretation dieser neuen Bedeckungsquote erschweren. Das fängt bereits damit an, dass eine Bedeckung nach Solvency II von weniger als 100 Prozent keinesfalls die handelsrechtliche Insolvenz des Unternehmens impliziert. Der Übergang von einem Buchwert- zu einem Marktwert-basierten Kapitalsystem wird einige Eingewöhnungszeit für alle Beteiligten erfordern.
Diese Punkte zeigen, wie komplex die Beurteilung der Kapitalstärke von Versicherungsunternehmen ist. Solvency II wird mehr Transparenz über die Risiken und Handlungsmöglichkeiten der Unternehmen schaffen – die Bewertung und Interpretation dieser Informationen wird dadurch aber nicht einfacher. Es ist ein Irrglaube, man könnte Kapitalstärke in einer Kennzahl erfassen.
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