19.07.2022 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Sie kennen den ersten Teil dieses Fachartikels noch gar nicht? Dann lesen Sie ihn hier in Ihrer Newsletterausgabe 28/2022 nach!
Bitte beachten Sie bei der Ermittlung des individuellen Kilometersatzes, dass nur ordentliche Fahrzeugkosten in die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, also Kosten, die mit dem unmittelbaren Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen.
Kosten, die nicht mit dem unmittelbaren Betrieb des Fahrzeugs in Zusammenhang stehen, also außerordentliche Fahrzeugkosten, dürfen nicht in die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden
Nach Maßgabe von des § 8 Absatz 2 Satz 4 EStG gehören zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs nur die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen und die in Zusammenhang der Fahrzeugnutzung typischerweise entstehen.
Bei unmittelbaren Fahrzeugkosten handelt es sich um
Mittelbare Fahrzeugkosten, also Kosten, die nicht dem unmittelbaren Betrieb des Fahrzeugs dienen, sind hingegen nicht in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einzubeziehen.
Dazu zählen insbesondere
Diese Kosten sind nicht in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einzubeziehen, sondern separat zu erfassen und gesondert steuerlich zu würdigen. In diesem Zusammenhang ist auch zu differenzieren, ob diese Kosten beruflich oder privat veranlasst sind.
Soweit aus betrieblichen Gründen mittelbare Fahrzeugkosten entstehen, also Kosten, die nicht dem unmittelbaren Betrieb des Fahrzeugs dienen, z. B. Fährkosten, Straßen- oder Tunnelbenutzungsgebühren oder Parkgebühren handelt es sich um (nicht steuerbare) Reisenebenkosten und nicht um Fahrzeugkosten.
Soweit mittelbare Fahrzeugkosten angefallen sind, die in Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Fahrzeugs stehen, z. B. privat veranlasste Fährkosten, Straßen- oder Tunnelbenutzungsgebühren oder Parkgebühren, zählen diese Aufwendungen nicht zu den unmittelbaren Fahrzeugkosten.
Wenn alle entstandenen Fahrzeugkosten ermittelt worden sind, sind diese auf die insgesamt in diesem Kalenderjahr gefahrenen Kilometer zu verteilen.
Der sich hierbei ergebende individuelle Kilometersatz kann nun als Bemessungsgrundlage für die betrieblich veranlassten Kilometer zugrunde gelegt und dem Arbeitnehmer steuerfrei erstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass pauschale Kilometersätze, wie sie z. B. vom ADAC für bestimmte Fahrzeugtypen ermittelt werden, nicht zugrunde gelegt werden dürfen.
Viele Arbeitnehmer leasen ihr Fahrzeug und leisten je nach vertraglicher Grundlage Leasingsonderzahlungen. Seit geraumer Zeit ist streitig ist, wie Leasingsonderzahlungen lohnsteuerlich zu behandeln sind. Streitig ist, ob diese in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen sind, in dem sie geleistet werden, oder ob sie auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen sind.
Wenn die Leasingsonderzahlung im Kalenderjahr der Zahlung angesetzt wird, kann dies zu einem entsprechend hohen Kilometersatz in diesem Kalenderjahr führen, was zu einer entsprechenden Verzerrung führen kann. Daher ist streitig, ob bei Leasingsonderzahlungen eine Gesamtkostenbetrachtung oder eine isolierte, jahresweise Betrachtung durchzuführen ist. Diese Streitfrage ist derzeit unter dem Aktenzeichen VIII R 26/20 beim Bundesfinanzhof anhängig. Der Bundesfinanzhof muss nun klären, ob bei Anwendung der Kostendeckelung allein auf die isoliert in einem Jahr angefallenen Fahrzeugkosten abzustellen ist oder ob rechnerisch eine in einem früheren Jahr für das Fahrzeug geleisteten Leasingsonderzahlung in die Gesamtkosten miteinzubeziehen ist.
Zu den Arbeitgeberpflichten gehört die Prüfung, ob die vom Arbeitgeber gewährten Leistungen der Lohnversteuerung zu unterwerfen oder steuerfrei sind. Die entsprechenden Berechnungen sind aufzubewahren und als Anlage zum Lohnkonto zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass eine fehlerhafte Berechnung des Arbeitnehmers dazu führen kann, dass eine zu Unrecht gewährte steuerfreie Fahrtkostenerstattung des Arbeitgebers umqualifiziert werden kann in steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Bild: Mike (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?