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Reichensteuer-Erhöhungen: Durch Finanzausgleich profitieren auch arme Bundesländer

10.09.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin).

Mehreinnahmen aus höheren Reichensteuern fallen vor allem in den finanzstarken Bundesländern an, während die finanzschwachen Länder nur geringe Mehreinnahmen erzielen. Der Länderfinanzausgleich nivelliert diese Unterschiede weitgehend, sodass auch die armen Bundesländer von Reichensteuer-Erhöhungen profitieren.

Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Die höchsten Mehreinnahmen je Einwohner hat Hamburg, und es muss nur einen relativ geringen Teil davon über den Finanzausgleich wieder abgeben“, sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach.

Stefan Bach hat zusammen mit Tony Mudrack von der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung (HNE) Eberswalde die verschiedenen Reformvorschläge hinsichtlich der Mehreinnahmen für die einzelnen Bundesländer vor und nach dem Länderfinanzausgleich untersucht. Als Szenarien für höhere Reichensteuern werden zugrunde gelegt: Eine Verdopplung des Erbschaftsteueraufkommens, eine Wiedereinführung der Vermögensteuer sowie die aktuellen Vorschläge von SPD und Grünen für höhere Einkommensteuersätze auf hohe Einkommen.

Die Schätzungen ergeben, dass bei allen Vorschlägen Hamburg die höchsten Pro-Kopf-Mehreinnahmen vor Finanzausgleich erzielt, die 200 Prozent des Bundesdurchschnitts und mehr ausmachen können. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen erzielen je nach Vorschlag 120 bis 140 Prozent des Bundesdurchschnitts. Auch Bremen und Nordrhein-Westfalen können mit überdurchschnittlichen Mehreinnahmen je Einwohner rechnen, während Berlin und die übrigen Flächenländer unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Die ostdeutschen Länder erzielen vor Finanzausgleich nur geringe Mehreinnahmen aus den Reichensteuern, die sich deutlich unter 50 Prozent des Bundesdurchschnitts bewegen.

Der Länderfinanzausgleich nivelliert diese erheblichen Aufkommensunterschiede weitgehend. Dadurch wird das Aufkommen der ärmeren Länder erheblich aufgestockt, vor allem bei den ostdeutschen Flächenländern. So steigt beispielsweise das Mehraufkommen aus der Erhöhung der Erbschaftsteuer in Sachsen-Anhalt um 914 Prozent der Mehreinnahmen vor Finanzausgleich. Die finanzschwachen Länder werden bei einer Erhöhung der Erbschaftsteuer oder einer Wiedereinführung der Vermögensteuer auf mindestens 93 bis 94 Prozent des bundesdurchschnittlichen Mehraufkommens je Einwohner aufgestockt. Bei den Einkommensteuervorschlägen von SPD und Grünen ist die Umverteilungswirkung des Finanzausgleichs etwas geringer.

Umgekehrt verlieren die Länder mit überdurchschnittlichen Mehreinnahmen durch den Finanzausgleich, so zum Beispiel Bayern und Baden-Württemberg, die etwa 20 Prozent des Mehraufkommens abgeben müssen. Die Stadtstaaten profitieren dabei deutlich von der sogenannten Einwohnerveredelung, die ihnen aufgrund ihrer hohen Einwohnerdichte einen Mehrbedarf im Finanzausgleich zuspricht. Dies führt dazu, dass Berlin und Bremen nach Finanzausgleich 125 Prozent und Hamburg sogar 177 Prozent der durchschnittlichen Mehreinnahmen je Einwohner behalten dürfen. Für die finanzstarken Länder fällt die Abschöpfung durch den Finanzausgleich mit maximal 25 Prozent noch recht moderat aus. Alle Schätzungen basieren auf den neuen Bevölkerungszahlen des Zensus 2011.


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