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Regelungen für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen auf der Zielgerade

25.06.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PricewaterhouseCoopers AG.

Standardsetzer ebnen mit Re-Exposure Draft den Weg für einheitliche Bilanzierung von Versicherungsverträgen / Fünf Kernbereiche gegenüber dem ersten Entwurf verändert / Finaler Standard soll voraussichtlich 2014 veröffentlicht werden

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen erneuten Entwurf (Re-Exposure Draft) für die künftige Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Am ersten Vorschlag der Standardsetzer zur Neufassung des IFRS 4 aus dem Jahr 2010 hatte vor allem die Assekuranz umfassende Kritik geäußert. Die Regelungen, die das IASB seinerzeit vorschlug, hätten erhebliche Schwankungen in den Ergebnissen der Versicherungskonzerne bewirkt.

"Auch in seinem neuen Vorschlag für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen hält das IASB an seiner Grundkonzeption einer Bewertung nach dem sogenannten Baustein-Modell fest: Versicherer müssen dem Re-Exposure Draft zufolge auch in Zukunft ihren Bestand an Versicherungsverträgen zu jedem Bilanzstichtag mit aktuellen Schätzungen und Parametern neu bewerten. Mit den vorgestellten Regelungen würde die Bilanzierungspraxis von Versicherungsunternehmen zwar endlich vereinheitlicht werden, viele Versicherer müssten dafür aber umdenken und ihre Systemlandschaft umfangreich überarbeiten", kommentiert Alexander Hofmann, Leiter des Bereichs Versicherungen bei PwC in Deutschland.

In fünf Kernbereichen hat das IASB seinen ersten Vorschlag aus dem Jahr 2010 überarbeitet, um einer Ablösung des derzeit gültigen IFRS 4 den Weg zu ebnen:

  • Other Comprehensive Income
    Zinsinduzierte Änderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen sollen künftig erfolgsneutral erfasst werden; die neuen Vorschriften für die Bilanzierung von Kapitalanlagen nach IFRS 9 wurden entsprechend ergänzt. Dadurch soll das Zusammenspiel von Aktiv- und Passiv-Seite entsprechend dem Geschäftsmodell der Versicherer besser reflektiert und kurzfristige Ergebnisschwankungen vermieden werden.

  • Mirroring
    In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls der Vorschlag zur Abbildung des überschussbeteiligten Geschäfts stark diskutiert. Gemäß dem Re-Exposure Draft soll nun der entsprechende Teil der Verpflichtung "gespiegelt" zu den Kapitalanlagen bewertet werden (sog. "Mirroring").

  • Unlocking der Contractual Service Margin
    Des Weiteren sieht der Re-Exposure Draft eine Anpassung der Contractual Service Margin (ehemals Residual Margin) bei Schätzänderungen von künftigen Zahlungsflüssen als weitere Maßnahme vor. Die Auflösung der Contractual Service Margin orientiert sich am Schema der Serviceerbringung.

  • Earned Premium Approach
    Im Vergleich zum Margenansatz des Exposure Drafts will das IASB mit dem sogenannten "Earned Premium Approach" künftig zusätzlich Volumeninformationen in der Gewinn- und Verlustrechnung der Assekuranzen zeigen. Die vorgeschlagene "Earned Premium" entspricht allerdings nicht den bisher bekannten Kennzahlen der gebuchten Bruttoprämie.

  • Übergangsregelungen
    Der überarbeitete Diskussionsvorschlag des IASB sieht vor, bei der Erstanwendung des finalen Standards das Bewertungsmodell retrosprektiv anzuwenden. Erlaubt werden allerdings Vereinfachungen, um sowohl die Risikomarge als auch die Contractual Service Margin zum Zeitpunkt des Übergangs bestimmen zu können. Zusätzlich soll eine Re-Klassifizierung der Kapitalanlagen nach IFRS 9 möglich sein.

"Mit den vorgeschlagenen Regelungen kommt auf die Versicherer die große Aufgabe zu, die Bewertung auf der Aktiv- und Passivseite in Einklang zu bringen, um Accounting Missmatches zu vermeiden. Dem Asset-Liability Management wird eine noch größere Bedeutung zukommen. Eine Abbildung der Optionen und Garantien wird insgesamt begrüßt, deren Bewertung stellt jedoch eine weitere Herausforderung dar. Insbesondere die Abbildung der Besonderheiten des überschussberechtigten Versicherungsgeschäfts ist noch nicht zur Zufriedenheit der Assekuranz geklärt.“, erklärt Katja Laubersheimer, Expertin für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen bei PwC.

Drei Monate gibt das IASB Zeit für Kommentare und Stellungnahmen zu dem Re-Exposure-Draft. Solange haben Versicherer Zeit sich zu äußern, ob die geänderten Vorschläge – auch im Zusammenspiel mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Solvabilität nach Solvency II – praktikabel sind und es ihnen ermöglichen, ihr Geschäftsmodell adäquat in ihren Bilanzen abzubilden. Ein konstruktiver Dialog mit dem Standardsetzer könnte an den für die Branche weiterhin kritischen Stellen möglicherweise noch Änderungen bewirken.


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