25.09.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Um diesen Einstieg optimal gestalten zu können, hilft unter anderem die Gefährdungsbeurteilung Betrieben und Unternehmen, den geeigneten Arbeitsplatz für den zurückkehrenden Mitarbeiter zu finden. Hier liefert das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) mit dem Kompaktverfahren Psychische Belastung (KPB) ein wichtiges Instrument.
Laut aktueller Zahlen der AOK nehmen die Krankheitsausfälle für psychische Störungen zu. „Klar ist, Gründe für psychische Störungen sind vielschichtig und liegen nicht allein in der Arbeit begründet. Sie können jeden treffen“, erläutert Dr. Stephan Sandrock, Leiter des Fachbereichs Arbeits- und Leistungsfähigkeit am ifaa. Zudem ist die Zunahme der Krankheitsfälle auch durch eine stärkere Sensibilisierung zu erklären. Was früher eher unter Muskel-Skelett-Erkrankungen gefallen ist, wird heute differenzierter betrachtet. „Auch Unternehmen sind zunehmend für psychische Störungen sensibilisiert“, ergänzt der Experte.
„Wenn nun ein Mitarbeiter aus längerer Krankheit an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, sollte die Wiedereingliederung sorgfältig vorbereitet werden“, erläutert Sandrock. „Dies gelingt mit einem bedarfsgerechten und betriebsindividuellen Eingliederungsmanagement und einer sorgfältig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung.“* Dafür benötigen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Hilfestellung. „Diese geben wir in Form von Informationen wie der Broschüre zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und konkreten Handlungshilfen, wie zum Beispiel dem KPB.“
Je früher Betroffenen geholfen wird, desto besser die Prognose. „Daher werden Unternehmen zunehmend aktiv“, so Sandrock. „Ein sehr bedeutender Punkt ist die Schulung und Sensibilisierung von Führungskräften. Sie können die Achtsamkeit ihrer Mitarbeiter fördern, Vorurteile mindern und ein Klima der Offenheit schaffen.“ Eine Organisation mit kleinen Führungsspannen bietet zusätzliche Vorteile, da die Vorgesetzten näher an ihren Mitarbeitern sind.
Den Betriebs- und Werksärzten kommt eine besondere Rolle zu. Sie können eine erste Anlaufstelle für Beschäftigte sein. In ihrer „Lotsenfunktion“ können Betriebs- und Werksärzte rechtzeitig erkennen, ob Personen an psychischen Störungen leiden, intervenieren und an externe Experten weiter vermitteln. Hier ist ebenfalls eine offene Unternehmenskultur Voraussetzung, dass Mitarbeiter diese Chance nutzen.
*laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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