19.09.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V..
Eine Regelung im Arbeitsvertrag, dass (sämtliche) Überstunden mit der monatlichen Vergütung als abgegolten gelten, ist nach der Rechtsprechung des BAG unwirksam (BAG, Urteil vom 1. September 2010 – 5 AZR 517/09). Eine solche Abgeltungsklausel verstoße gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, weil der Arbeitnehmer nicht in der Lage sei, zu erkennen, welche Arbeitszeiten auf ihn zukommen und wie viele Arbeitsstunden er für die vereinbarte monatliche Vergütung zu erbringen habe. Nach bisheriger Rechtsprechung konnte ein Arbeitgeber nur in den folgenden Konstellationen verhindern, dass Ansprüche auf Überstundenabgeltung entstehen:
In dem der Entscheidung des BAG zugrunde liegenden Fall klagte ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf Abgeltung von Überstunden. Bei Abschluss des mündlichen Arbeitsvertrags zwischen den Parteien wurde folgende Regelung vereinbart: "Die ersten zwanzig Überstunden sind mit drin."
Der Arbeitgeber gewährte Überstundenvergütung ab der 21. Überstunde im Monat. Der Arbeitnehmer verlangte Vergütung auch für die jeweils ersten zwanzig Überstunden im Monat.
Das BAG bestätigte die vorherigen Entscheidungen der Instanzgerichte und versagte dem Kläger einen Anspruch auf Vergütung der ersten zwanzig Überstunden im Monat. Diese Überstunden seien mit der vereinbarten Vergütung bereits abgegolten.
Das BAG begründete seine Entscheidung damit, dass die Pauschalabrede zur Vergütung von Überstunden wirksamer Bestandteil des mündlichen Arbeitsvertrags wurde. Die Klausel sei nicht überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB und ausreichend transparent gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Dem Transparenzgebot werde diese Regelung deshalb gerecht, weil durch die hinreichende Quantifizierung mit bis zu zwanzig Überstunden pro Monat der Arbeitnehmer wisse, was auf ihn zukomme, nämlich gegebenenfalls bis zu zwanzig Überstunden pro Monat ohne zusätzliche Vergütung zu leisten. Einer weitergehenden Inhaltskontrolle unterliege die Vereinbarung nicht, da es sich hierbei um eine Hauptleistungsabrede handele, die keiner Inhaltskontrolle unterliege (§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB).
Nachdem das BAG in der Entscheidung vom 1. September 2010 eine pauschale Abgeltung von Überstunden durch die monatliche Vergütung für unwirksam erklärt hatte, bringt das Urteil des BAG vom 16. Mai 2012 erfreuliche Klarheit hinsichtlich der Vertragsgestaltung: Danach ist es zulässig, unter Angabe einer konkreten Anzahl von Überstunden diese pauschal abzugelten. Sind die mit der Vergütung abgegoltenen Überstunden im Arbeitsvertrag quantifiziert, entspricht die Abgeltung dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Nicht geäußert hat sich das BAG zu der Frage, wie viele Überstunden im Einzelfall als abgegolten vereinbart werden können.
In dem der Entscheidung vom 16. Mai 2012 zugrunde liegenden Fall wurden zwanzig Überstunden pro Monat wirksam durch die monatliche Vergütung abgegolten. Auf wie viele Überstunden darüber hinaus eine Abgeltung wirksam erweitert werden kann, ist unklar. Zu beachten ist insoweit, dass die Überstunden nicht über die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG hinausgehen dürfen (Die Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Sie kann auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden).
Da dem BAG folgend eine Inhaltskontrolle der Abgeltungsklausel nicht stattfindet, ist Maßstab hierfür die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Daher könnte bei entsprechend hoher Vergütung auch noch eine pauschale Abgeltung von 25 oder sogar 30 Stunden pro Monat zulässig sein. Im Ergebnis sollten Arbeitsverträge bezüglich der Klauseln, in denen eine Abgeltung von Überstunden durch die monatliche Vergütung erfolgt, überprüft werden.
Für diese Klauseln bietet sich vor allem eine Quantifizierung der mit der monatlichen Vergütung abgegoltenen Überstunden in angemessenem Umfang an. Gleichzeitig sollte im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis von mindestens drei Monaten vereinbart werden. Damit verfällt nach Ablauf dieser Frist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung von nicht wirksam abgegoltenen Überstunden. Dies eignet sich ergänzend zur Vermeidung von zusätzlichen Vergütungsansprüchen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?