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Neues aus der Steuergesetzgebung

29.01.2013  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Aktuelle Informationen zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression, zum Jahressteuergesetz 2013 und zur Reisekostenreform

Nachdem im vergangenen Jahr über eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben im Rahmen der Auseinandersetzungen zwischen Regierungsparteien und Opposition nicht abschließend beraten worden ist bzw. diese im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss gescheitert sind, besteht immer noch sehr viel Rechtsunsicherheit. Das gilt vor allen Dingen für die Arbeitgeber, denen - vermeidbarer - Zusatzaufwand aufgebürdet wird.

1. Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Im Streit um angesichts der prekären Haushaltslage nicht gewünschte Steuerentlastungen und der aus Gründen der Steuergerechtigkeit sicherlich gebotenen Tarifentlastungen zum Abbau der sog. kalten Progression konnte der Vermittlungsausschuss nunmehr einen Konsens herbeiführen.

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Die sog. kalte Progression entsteht, wenn Einkommenserhöhungen mit tarifbedingten Steuererhöhungen zusammentreffen und der Steuerbürger gleichzeitig inflationsbedingt ein geringeres Einkommen erwirtschaftet. Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sah zum einen eine Anhebung der Grundfreibeträge und zum anderen eine Anpassung des Tarifverlaufs bei der Einkommenssteuer vor. Weil die von der SPD und den Grünen regierten Bundesländer den Gesetzentwurf der Bundesregierung kategorisch abgelehnt haben und gegen tarifliche Änderungen stimmten, musste der Vermittlungsausschuss angerufen werden. In diesem Zusammenhang hat der Vermittlungsausschuss am 12.12.2012 eine Erhöhung des Grundfreibetrags von derzeit 8.004 Euro um 126 Euro auf 8.130 Euro ab 01.01.2013 und eine weitere Erhöhung zum 01.01.2014 um weitere 224 Euro auf 8.354 Euro beschlossen. Hierzu hat der Bundestag am 17.01.2013 seine Zustimmung erteilt. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Weil die Erhöhung des Grundfreibetrags rückwirkend in Kraft tritt und auch rückwirkend im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden muss, kommen auf die Arbeitgeber entsprechend höherer Bürokratieaufwendungen und höhere Bürokratiekosten zu. Bei einem ledigen Arbeitnehmer mit einem Steuersatz von 25 % ergibt sich durch die geplante gesetzliche Neuregelung eine einkommensteuerliche Entlastung in Höhe von ca. 2,63 Euro monatlich.

2. Jahressteuergesetz 2013

Nachdem das Jahressteuergesetz 2013 am 23.11.2012 im Bundesrat gescheitert ist, weil die von der Opposition regierten Bundesländer den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt haben, hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Weil die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 am 17.01.2013 vom Bundestag abgelehnt worden sind, ist das Jahressteuergesetz 2013 vorläufig gescheitert. Heftig umstritten war die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften mit Verheirateten durch die Anwendung des Splittingtarifs.

Derzeit ist unklar, ob das Gesetzgebungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wird oder ob das Reformpaket Jahressteuergesetz 2013 in zahlreiche Einzelgesetze aufgesplittet und auf diese Weise in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Die Berechenbarkeit des Gesetzgebers und die Planungssicherheit für die Steuerbürger bleiben dabei auf der Strecke. Bleiben Sie am Ball. Wir werden Sie in gewohnter Weise auf dem Laufenden halten.

3. Reisekostenreform

Analog zum Jahressteuergesetz 2013 ist auch das Reformpaket "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" am 23.11.2012 im Bundesrat gescheitert, weil die von der SPD und den Grünen regierten Bundesländer den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt haben. Um das Reformvorhaben umzusetzen, hat die Bundesregierung auch hier den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bundestag hat am 17.01.2013 den Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Soweit der Bundesrat nunmehr seine Zustimmung erteilt, kann das Reformpaket in Kraft treten.

Hinsichtlich der im Reformpaket enthaltenen Reisekostenreform gilt, dass die geplanten Neuregelungen nach dem derzeitigen Stand der Dinge - wie ursprünglich geplant - zum 01.01.2014 in Kraft treten werden. Es wird also nicht zu einer rückwirkenden Neuregelung zum 01.01.2013 kommen. Die Arbeitgeber und die Unternehmen haben also vergleichsweise viel Zeit, um sich auf die geplanten Neuregelungen einzustellen.

Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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