29.10.2019 — Jasmin Dahler. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass ein Mensch von Kolleg*innen oder Vorgesetzten über einen längeren Zeitraum systematisch beleidigt, benachteiligt, schikaniert und ausgegrenzt wird. Mobber*innen üben unsachliche Kritik an der Arbeit ihrer Opfer, ordnen sinnlose oder kränkende Tätigkeiten an, verschweigen wichtige Informationen oder manipulieren Arbeitsergebnisse des Opfers. Wird auf der sozialen Ebene gemobbt, wie die gemobbte Person wie Luft behandelt, beleidigt oder belästigt. Mobber*innen geben kränkende Anspielungen von sich und vermeiden es auffällig, mit der gemobbten Person in einem Raum zu sein. Manchmal werden auch persönliche Sachen versteckt oder beschädigt.
Nicht zum Mobbing gehören Konflikte und Meinungsverschiedenheiten. Auch das Vergreifen im Ton oder Türenknallen nach einer unliebsamen Auseinandersetzung gehören noch nicht zum Mobbing. Laut Definition müssen zwei Eigenschaften erfüllt sein, damit aus Sicht des Arbeitsrecht ein Verhalten als Mobbing gilt: Systematik und Wiederholung.
Mobbing entsteht immer dort, wo auf engstem Raum – wie in einem Klassenzimmer oder im Büro – Menschen eine Zwangsgemeinschaft bilden. Auslöser können ein Konflikt mit Schuldzuweisungen oder Konkurrenzdenken sein. Auch ein geringes Selbstwertgefühl kann die Ursache für Mobbing sein. Der oder die Mobber*in versucht mit der Schikane, sich höher zu stellen und das eigene Selbstwertgefühl zu steigern.
Mobbing kann auch die Folge schlechter Arbeitsorganisation und eines schlechten Betriebsklimas sein. Die Personen sind überlastet, unterfordert oder gelangweilt und kanalisieren ihren Frust auf ein Opfer. Dabei trifft es zwar oft Personen, die eher unsicher und still sind, aber eigentlich kann jede Person von Mobbing betroffen sein.
Bereits 2010 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Broschüre zum Thema Mobbing, die ein interessantes Bild abzeichnet. Zwar wird in allen Berufsfeldern gemobbt, doch besonders oft in sozialen Berufen. Aber es gibt auch Berufsgruppen, in denen sich die Beschäftigten mit mehr Respekt und Achtung begegnen als der Durchschnitt. Dazu gehören z. B. Berufskraftfahrer*innen, das Fahrpersonal des öffentlichen Personennahverkehrs oder auch Reinigungs- und Entsorgungskräfte. Somit gibt es durchaus besonders gefährdete Risikogruppen, die eher Mobbing ausgesetzt sind.
Die Täter*innen sind zwar ebenso Frauen wie Männer, Ältere und Jüngere, Vorgesetzte und Kolleg*innen, dennoch gibt es hier eindeutige Tendenzen. 40 % der Mobbingfälle der Studie gehen auf das Konto eines Vorgesetzten. 10 % dieser Vorgesetzten stifteten Kolleg*innen an, mitzumobben. 20 % der analysierten Mobbingfälle wurden von Gruppen ausgeübt. Über die Hälfte der Täter*innen war zwischen 35 und 54 Jahren alt.
Männer mobben dabei deutlich offensichtlicher als Frauen. Sie üben ihre unsachliche Kritik öffentlich, während Frauen auch vor körperlicher Gewalt nicht zurückschrecken und eher die soziale Ebene als die berufliche Qualifikation angreifen. Außerdem greifen Täter*innen bevorzugt ihr eigenes Geschlecht an.
Mobbing verursacht einen hohen Leidensdruck und kann zu schweren psychischen und physischen Krankheiten führen. Dazu gehören unter anderem Schlafstörungen, Atemprobleme, Rücken-, Magen- und Kopfschmerzen, Herzrhythmus- und Essstörungen. Viele Betroffene werden während einer Mobbing-Episode arbeitsunfähig, manche scheiden in der Folge ganz aus dem Arbeitsleben aus.
Um gegen Mobbing vorzugehen, muss es zuerst erkannt werden. Deutsche Wissenschaftler*innen haben mittlerweile über 100 typische Handlungen aufgelistet. Wie möchten Ihnen an dieser Stelle einige der bekanntesten Handlungsweisen vorstellen, damit Sie ein noch besseres Gefühl für Mobbing-Situationen bekommen.
Hinter dem Rücken der Betroffenen wird schlecht über sie gesprochen. Es werden Gerüchte in Umlauf gebracht und die Personen werden durch Nachahmung von Stimme und Geste vor anderen lächerlich gemacht. Dabei wird sich über Privatleben, Religion, Gesundheitszustand oder Nationalität lustig gemacht. Diese Vorgehensweise kann sich zu direkter Beleidigung und sexueller Belästigung steigern. Den Gemobbten wird dabei das Gefühl gegeben, dass sie und ihre Arbeitsergebnisse nicht wert seien.
Die Geschädigten werden ausgegrenzt, eine soziale Isolation erzwungen. Mit den Betroffenen wird weder gesprochen noch wird es zugelassen, sich von ihnen ansprechen zu lassen. Das kann so weit gehen, dass alle anderen den Raum verlassen, wenn die betroffenen Personen ihn betreten. Wird von Vorgesetzten gemobbt, kann ein Verbot erfolgen, mit den Geschädigten zu sprechen.
Es wird die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen bedroht. Dabei werden Nötigungen und Körperverletzungen angedroht und begangen, um die betroffenen Personen zum Aufgeben des Jobs zu zwingen. Mobber*innen unterlassenen in diesem Fall Hilfeleistungen bei Verletzungen und Gefahrensituationen, ordnen gesundheitsschädliche Tätigkeiten an, verabreichen heimlich Medikamente, Drogen oder Alkohol und sabotieren Sicherheitsvorrichtungen.
Mittels Manipulation, Sabotage oder Missbrauch des Weisungsrechts wird versucht, die Betroffenen in Richtung Schlechtleistung, Fehler und beruflicher Frustration zu treiben. Die Personen werden in der Arbeit gestört, verunsichert und überfordert, um das Leistungsvermögen insgesamt zu vermindern. Diese Vorgehensweise soll die Grundlage für spätere Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigung schaffen.
Wenn Sie sich selbst gemobbt fühlen, sollten Sie so schnell wie möglich reagieren. Je länger gemobbt wird, desto schwieriger ist es, das Geschehen zu stoppen. Vertrauen Sie sich wohlgesonnenen Kolleg*innen und Vorgesetzen an oder wenden Sie sich an den Personal- oder Betriebsrat. Es empfiehlt sich, ein Mobbingtagebuch anzulegen, um die wiederholten, systematischen Angriffe zu dokumentieren. Findet sich im Betrieb kein*e Ansprechpartner*in, gibt es die Möglichkeit, sich an eine Mobbingsberatungsstelle oder Ihre Gewerkschaft zu wenden.
Nach § 84 BetrVG hat ein*e von Mobbing betroffene*r Arbeitnehmer*in das Recht, sich an den Betriebsrat zu wenden. Der Betriebsrat ist jedoch auch dazu verpflichtet, von sich aus aktiv zu werden, wenn er von Mobbing erfährt oder es sogar aktiv sieht. Der Betriebsrat muss bei Mobbing bei dem oder der Arbeitgeber*in auf Abhilfe dringen. Ist der Betriebsrat mit der Antwort oder Reaktion nicht einverstanden, kann der Betriebsrat die Angelegenheit vor die Einigungsstelle bringen. Die Einigungsstelle entscheiden dann, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Missstand zu beheben.
Wird der Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, kann der Betriebsrat nach § 104 BetrVG die Entlassung oder Versetzung der Mobber*innen verlangen. Stimmt der oder die Arbeitgeber*in nicht zu, entscheidet ein Arbeitsgericht darüber.
Erfahren Chef*innen von Mobbing in ihren Unternehmen, müssen sie von sich aus aktiv werden und eingreifen, da sie ein Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiter*innen haben. Arbeitgeber*innen sollten den Mobber*innen deutlich machen, dass ihr Verhalten erstens nicht unbemerkt geblieben ist und zweitens nicht akzeptiert wird. Im gleichen Atemzug sollte auch verdeutlich werden, dass, wenn das Verhalten nicht aufhört, Konsequenzen (Abmahnung, Versetzung, Kündigung) drohen. Wichtig ist dabei, dass Mobber*innen nicht das Gefühl haben, dass der oder die Chef*in von den Betroffenen geschickt wurde. Gleichzeitig müssenen Betroffene aber das Gefühl haben, von der Chef*innenseite ernstgenommen zu werden.
Arbeitergeber*innen können sich im Notfall auch professionelle Hilfe holen, zum Beispiel eine*n Schlichter*in zur Klärung.
Um Mobbing gleich vorzubeugen, kann eine Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Konflikten helfen. Auch eine Schulung zum Thema Mobbing für Betriebsrat und Mitarbeiter*innen kann hilfreich sein.
Quellen und Hintergründe: