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Mit Hund ins Büro?

06.09.2013  — Iris Bülow.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Dürfen Haustiere ihr Herrchen oder Frauchen eigentlich auch an den Arbeitsplatz begleiten - und was ist im Umgang mit "Kollege Hund" zu beachten?

Die Rechtslage

Ob ein Hund ins Büro mitgebracht werden darf, liegt bis auf wenige Ausnahmefälle allein im Ermessen des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf die Mitnahme eines Vierbeiners besteht nur, wenn es sich etwa um einen begleitenden Blindenhund handelt. Sollte ein Arbeitnehmer die Mitnahme seines Hundes an den Arbeitsplatz erwägen, empfiehlt es sich, hierüber frühzeitig mit dem Arbeitgeber eine Übereinkunft zu treffen - und diese auch schriftlich festzuhalten.

Allerdings kann der Arbeitgeber bei veränderten Verhältnissen - wenn etwa ein Mitarbeiter eine Tierhaarallergie oder generell Angst vor Hunden hat - die Genehmigung jederzeit wieder zurückziehen. Das gilt auch, wenn der Hund quasi schon per "Gewohnheitsrecht" jahrelang an den Arbeitsplatz mitgenommen wurde.

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Eine Grundvoraussetzung für die Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz ist ganz generell auch, dass es sich um einen wohlerzogenen tierischen Genossen handelt, der sich sozial verträglich zu benehmen weiß.

Wird der Hund krank

Grundsätzlich haben Mitarbeiter kein Anrecht darauf, ihren pflegebedürftigen Vierbeiner mit ins Büro zu nehmen. Ebenso besteht kein Anrecht auf Sonderurlaub bei Erkrankung von Haustieren. In diesem Fall müssen Mitarbeiter entweder Urlaub nehmen - oder auf die Kulanz ihres Arbeitgebers hoffen.

Geht mal etwas kaputt

Ein Hund, noch dazu ein Hundekind oder -baby, kann viel Leben ins Büro bringen. Dabei geht unter Umständen auch mal etwas zu Bruch. In solchen Fällen ist es Sache des Besitzers, für den Schaden aufzukommen. In jedem Fall ist es ratsam, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Eine Bereicherung

Sind all diese Voraussetzungen in positiver Weise gegeben, kann ein Hund am Arbeitsplatz durchaus eine Bereicherung sein. Sowohl das Wohlbefinden als auch der kollegiale Zusammenhalt sollen Studien zufolge durch die Anwesenheit eines Vierbeiners gestärkt werden.

Nicht umsonst hat der Deutsche Tierschutzbund einen Aktionstag ins Leben gerufen: An einem Tag Ende Juni sollen Hunde im Büro nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich erwünscht sein. Allein 2013 beteiligten sich über 1000 Firmen an dem tierischen Schnuppertag. Im Vorfeld hatte der Tierschutzbund gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten vor dem Reichstagsgebäude für den Aktionstag geworben. Im Bundestag selbst ist Hunden der Zutritt bislang allerdings nicht erlaubt.

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entspricht. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.

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