27.08.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.
Von nunmehr 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen 21 über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Drei von ihnen - die Niederlande, Rumänien und der EU-Neuling Kroatien - haben die Lohnuntergrenze in den vergangenen Wochen angehoben. Die jeweils aktuellen Daten für Mindestlöhne in Europa und darüber hinaus liefert die neue Mindestlohn-Datenbank des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Über eine interaktive Karte und Downloadmöglichkeiten vermittelt die Datenbank einen Überblick über Mindestlöhne in insgesamt 30 Staaten. Als Ergänzung bieten Länder-Datenblätter Detailinformationen. Sie zeigen beispielsweise die regionalen Mindestlöhne, die in vielen US-Bundesstaaten eine Grenze oberhalb des National Minimum Wage setzen. "Gesetzliche Mindestlöhne sind in weltweit mehr als 100 Ländern ein etabliertes Instrument gegen Lohndumping", sagt WSI-Mindestlohnexperte Dr. Thorsten Schulten, der die Datenbank wissenschaftlich betreut.
Unter den westeuropäischen Staaten haben zuletzt die Niederlande ihren Mindestlohn etwas erhöht - zum zweiten Mal in diesem Jahr. Er liegt seit Anfang Juli bei 9,07 Euro brutto pro Stunde. In den westeuropäischen Euro-Ländern betragen die niedrigsten erlaubten Stundenlöhne aktuell zwischen 8,65 Euro in Irland und 10,83 Euro in Luxemburg. In Großbritannien müssen umgerechnet mindestens 7,63 Euro gezahlt werden. Dieser Wert ist jedoch von der anhaltenden Schwäche des Britischen Pfunds beeinflusst. Sonst würde der britische Mindeststundenlohn heute bei gut neun Euro und damit auf westeuropäischem Durchschnittsniveau liegen, erklärt Schulten.
Die südeuropäischen EU-Staaten haben Lohnuntergrenzen zwischen knapp drei Euro in Portugal und 4,06 Euro auf Malta. Etwas darüber liegt mit 4,53 Euro Slowenien. In Kroatien müssen aktuell mindestens 2,29 Euro gezahlt werden. Die anderen mittel- und osteuropäischen Staaten haben niedrigere Mindestlöhne. Allerdings holten mehrere davon in den vergangenen Jahren auf. So liegt der polnische Mindestlohn bei 2,21 Euro pro Stunde. Rumänien hat die Lohnuntergrenze am 1. Juli auf 1,06 Euro erhöht. Zudem spiegeln die Niveauunterschiede zum Teil auch unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftparitäten zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU von 1:12 auf etwa 1:6.
Außerhalb der EU verfügen nach Daten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) rund 80 weitere Staaten über eine allgemeine Untergrenze für Löhne. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in neun Ländern, darunter die Vereinigten Staaten, Australien, die Türkei, Japan und Brasilien. Sie reichen von umgerechnet 1,42 Euro in Brasilien und 2,26 Euro in der Türkei über 7,31 Euro in Japan bis zu 13,19 Euro in Australien.
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