25.07.2012 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Als kritische Personengruppe sind also ehemalige Schüler nach Abschluss ihrer Schulausbildung anzusehen. Nehmen Schüler nach Abschluss ihrer Schulausbildung ein Studium auf, liegt keine Berufsmäßigkeit vor. Berufsmäßigkeit liegt hingegen vor, wenn nach Schulabschluss ein Ausbildungsverhältnis begonnen wird. Vorsicht ist also immer dann geboten, wenn der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt und die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Die Berufsmäßigkeit ist unbeachtlich, soweit der Arbeitslohn die monatlche Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 400 Euro nicht übersteigt.
Wenn der Arbeitgeber ehemalige Schüler nach Schulabschluss beschäftigt und der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. In jedem Fall sollten Arbeitgeber eine entsprechende vertragliche Vereinbarung schließen und klarstellen, dass dem Arbeitgeber evtl. Veränderungen unverzüglich mitgeteilt werden.
Mehrere geringfügige Beschäftigungen sind grundsätzlich zusammenzurechnen und führen zu Sozialversicherungspflicht, soweit die Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung (außer zur Arbeitslosenversicherung) erbringen.
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Gleichwohl ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, pauschale Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese belaufen sich bei geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich auf 30 % des Arbeitsentgelts. Die Aufteilung ergibt sich wie folgt:
Anteil Rentenversicherung | 15 % |
Anteil Krankenversicherung | 13 % |
Zwischensumme | 28 % |
ggf. Pauschsteuer | 2 % |
Summe | 30 % |
Bitte beachten Sie, dass der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nur dann zu entrichten ist, wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert ist. Ist der Arbeitnehmer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, z.B. bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern, kann der Pauschalbeitrag an die gesetzliche Krankenversicherung entfallen. Der Pauschalbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung ist stets zu erbringen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer grundsätzlich rentenversicherungspflichtig ist oder nicht.
Der Pauschsteuerbetrag in Höhe von 2 % ist nur dann zu entrichten, wenn die Lohnversteuerung nicht auf Basis der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (also gemäß Lohnsteuerkarte) erfolgt.
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Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer und seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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