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Lohnsteuer-Nachschau

15.01.2013  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 beabsichtigt der Gesetzgeber ein neues Instrument zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte einzuführen.

Die Lohnsteuer ist neben der Umsatzsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Fiskus. Hier sind wirksame Prüfungsinstrumente von besonderer Bedeutung. Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle zur Bekämpfung illegaler Beschäftigungsverhältnisse fehlt bislang eine sichere Rechtsgrundlage, weil das Finanzamt derzeit nicht befugt ist, unangekündigte Prüfungshandlungen durchzuführen. Mit der Einführung des neuen § 42g EStG soll eine gesicherte Rechtsgrundlage für eine schnelle und effektive Prüfung durch die Finanzverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geschaffen werden. Mit der Lohnsteuer-Nachschau soll der Finanzverwaltung ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte an die Hand gegeben werden. Sie soll der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber dienen.

Derzeit hat das Finanzamt nur im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung und nach vorheriger Ankündigung das Recht, eine Außenprüfung durchzuführen. Die Lohnsteuer ist eine sensible Steuerart, weil sie eine Steuer des Arbeitnehmers ist, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner Arbeitgeberpflichten treuhänderisch vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat.

Kommt der Arbeitgeber diesen Verpflichtungen rechtswidrig nicht nach, kann er sich auf diese Weise Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen verschaffen, die diesen Verpflichtungen vollständig nachkommen. Daher muss der Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass der verfassungsgemäße Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet wird. Eine Lohnsteuer-Außenprüfung muss vom zuständigen Betriebsstättenfinanzamt angemessene Zeit vorher angekündigt werden, damit der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, sich auf die Prüfung einzustellen sowie Unterlagen herauszusuchen und zusammenzustellen.

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Prüfung ohne vorherige Ankündigung

Aufgrund positiver Erfahrungen bei der Umsatzsteuer-Nachschau zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs soll dieses Instrument nun auch auf die Lohnsteuer übertragen werden. Hier kann das Finanzamt künftig während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Grundstücke und Räume von Unternehmen betreten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Das Finanzamt ist jedoch nicht berechtigt, gegen den Willen des Arbeitgebers eine Prüfung durchzuführen oder gar eine Durchsuchung vorzunehmen.

Mitwirkung an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers soll durch die Lohnsteuer-Nachschau eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Finanzverwaltung an Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geschaffen werden. Der geschätzte Steuerausfall durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit beläuft sich auf ca. 600 – 700 Millionen Euro pro Jahr - mit zunehmender Tendenz.

Im Vordergrund stehen also nicht die Erweiterung der Befugnisse der Finanzverwaltung, sondern die Bekämpfung der ausufernden illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie die Aufdeckung von Scheinarbeitsverhältnissen. Die Bekämpfung der Steuerausfälle durch illegale Beschäftigung liegt im Interesse aller. Das Instrument der Lohnsteuer-Außenprüfung soll durch die künftige Lohnsteuer-Nachschau nicht ersetzt werden, sondern dem Finanzamt ermöglichen, sich flexibel und spontan und ohne vorherige Ankündigung ein zuverlässiges Bild über die lohnsteuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu machen. Weitergehende Ermittlungen sind einer ordentlichen Lohnsteuer-Außenprüfung vorbehalten.

Jahressteuergesetz 2013

Der § 42g EStG (neu) ist Teil des Jahressteuergesetzes 2013. Weil dieses Gesetzesvorhaben am 23.11.12 im Bundesrat gescheitert ist, ist unklar, wann diese neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten wird. Wir werden Sie in gewohnter Weise auf dem Laufenden halten.

Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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