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Leichter Anstieg der Aufsichtsverfahren bei Wirtschaftsprüfern

07.05.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat am 3. Mai 2013 ihre Berichte zur Entwicklung in der Berufsaufsicht, Qualitätskontrolle und im Wirtschaftsprüfungsexamen 2012 vorgelegt.

Präsident Claus C. Securs sagte: „Die Berichte bezeugen die Funktionsfähigkeit der beruflichen Selbstverwaltung. Die Berufsaufsicht, die Qualitätskontrolle und das Examen sind effektiv und qualitativ hochwertig. Die Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtskommission in der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle stellen die notwendige Neutralität der Verfahren sicher. Gleiches gilt für das Wirtschaftsprüfungsexamen, in dem die Wirtschaftsprüferkammer die Organisation stellt, in den Entscheidungsgremien aber nur in der Minderheit mitwirkt. Auch die EU-Kommission muss zur Kenntnis nehmen, dass die Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Deutschland in jeder Hinsicht funktioniert.“

Der Bericht zur Berufsaufsicht (www.wpk.de/berufsaufsicht/berichte.asp) zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg der eingeleiteten neuen Verfahren um 28 (10 Prozent). Ein Teil des Anstiegs resultiert aus einer größeren Anzahl von Verfahren aufgrund der Feststellungen aus den Inspektionen bei Abschlussprüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Handelsgesetzbuch. Ebenso lag ein Anstieg bei den Mitteilungen von Staatsanwaltschaften und Oberfinanzdirektionen vor. Demgegenüber wurden weniger Verfahren aufgrund der Mitteilungen von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeleitet.

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Bei den abgeschlossenen Verfahren hat sich das konsequente Durchgreifen der Wirtschaftsprüferkammer vor allem im Bereich des Durchführens von Pflichtprüfungen ohne vorgeschriebene Bescheinigung der Teilnahme an der Qualitätskontrolle oder Ausnahmegenehmigung bemerkbar gemacht. Wie bereits im Vorjahr ging die Zahl der in diesem Bereich zu sanktionierenden Verstöße deutlich zurück.

Dem Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle (www.wpk.de/qk/kommission-taetigkeitsberichte.asp) ist zu entnehmen, dass von den insgesamt 13.197 Praxen von Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, deren Berufsgesellschaften sowie von genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände zum 31. Dezember 2012 3.902 Praxen (30 Prozent) zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt waren: 3.412 Praxen verfügten über eine Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle, 490 über eine Ausnahmegenehmigung. In diesen Praxen waren am Jahresende 61 Prozent aller Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer tätig (71 Prozent der Wirtschaftsprüfer, 21 Prozent der vereidigten Buchprüfer). Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine bedeutenden Veränderungen.

Nach dem Bericht der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen (www.wpk.de/examen/berichte.asp) waren zu den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen 2012 insgesamt 828 Kandidaten zugelassen worden, von denen 785 teilgenommen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind 108 (11,5 Prozent) Kandidaten weniger zu den Prüfungen zugelassen gewesen. Die Zahl der Kandidaten, die 2012 an den Prüfungen teilgenommen haben, ist um 101 (11,4 Prozent) zurückgegangen. 60,4 Prozent der Teilnehmer haben bestanden, 19,1 Prozent haben die Ergänzungsprüfung erreicht; das heißt, sie können Teile der Prüfung wiederholen, ohne dass dies als neuer Prüfungsversuch gilt.


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