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Längerer Verbleib älterer Arbeitnehmer in Unternehmen mit altersgemischten Arbeitsteams

20.03.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW).

Eine altersgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, verringerte Arbeitszeiten und Leistungsanforderungen, altersgemischte Arbeitsteams, allgemeine Weiterbildung, spezielle Weiterbildung sowie Altersteilzeit: Unternehmen setzen vor dem Hintergrund der demografischen Alterung und dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel immer häufiger auf eine oder mehrere dieser Maßnahmen, um ältere Arbeitnehmer länger an sich zu binden.

Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, hat diese Maßnahmen nun erstmals auf den Prüfstand gestellt. Es zeigt sich, dass nur altersgemischte Teams die gewünschte längere Beschäftigungsdauer zur Folge haben. Dagegen scheint Altersteilzeit die Beschäftigungsdauer älterer Arbeitnehmer eher zu verringern und alle anderen der vorab aufgelisteten Maßnahmen beeinflussen die Entscheidung, wie lange ältere Arbeitnehmer im Unternehmen verbleiben, überhaupt nicht.

Für seine Analyse verwendet das ZEW Längsschnittsdaten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu älteren Arbeitnehmern zwischen 40 und 65 Jahren aus dem Jahr 2002. Dabei werden 1.063 westdeutsche Unternehmen betrachtet, die mindestens fünf ältere Mitarbeiter beschäftigen. Ostdeutsche Unternehmen werden nicht berücksichtigt, da für sie keine Daten für den Zeitraum vor 1990 vorliegen.

Insgesamt boten im Untersuchungszeitraum etwa 50 Prozent der vom ZEW untersuchten Unternehmen mindestens eine Maßnahme für ältere Arbeitnehmer an (Mehrfachnennungen sind möglich). Am häufigsten war in den Unternehmen die Altersteilzeit zu finden: 36 Prozent von ihnen boten ihren älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, bei verlängerter Vertragsdauer ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit einigem Abstand folgten altersgemischte Arbeitsteams (18 Prozent), in die ältere Arbeitnehmer ihre größere Erfahrung und junge Arbeitnehmer ihr neueres Fachwissen einbringen können, sowie Angebote zur allgemeinen Weiterbildung (17 Prozent). Dagegen setzten die Unternehmen verringerte Arbeitsanforderungen, eine altersgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, die beispielsweise Einschränkungen des Seh- oder Hörsinns berücksichtigt, sowie eine speziell auf ältere Arbeitnehmer zugeschnittene Weiterbildung mit jeweils fünf, vier und drei Prozent deutlich seltener ein.

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