02.04.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.
Wer die Geschäftsräume mit geschmackvollen Werken ausstattet, muss mitunter tief in die Tasche greifen. Deshalb ist es von Vorteil, wenn sich die Finanzbehörden an den Kosten beteiligen. Doch Investitionen in Kunst bergen einige steuerliche Haken, warnt die Wirtschaftskanzlei DHPG. Schnell lehnen die Finanzbeamten einen steuermindernden Betriebskostenabzug ab. Ob die Ausgaben absetzbar sind, kann von vertraglichen Feinheiten abhängen. Deshalb sollten Unternehmen vorab steuerlichen Rat einholen.
Finanzbeamte zeigen ein zwiespältiges Kunstverständnis. Bei dem Ankauf von Werken „anerkannter Künstler“ geht der Fiskus davon aus, dass kein Wertverlust, sondern eine Wertsteigerung eintritt. Unternehmen dürfen den Kaufpreis keinesfalls abschreiben. „Abschreiben lassen sich nur Gegenstände, die sich wirtschaftlich abnutzen“, betont Thomas Nöthen, Wirtschaftsprüfer der DHPG Euskirchen. „Sinkt der Marktpreis oder setzt ein nachweislicher Stilwandel ein, kommen allenfalls Teilwertabschreibungen in Betracht.“ Bei Werken „nicht anerkannter Künstler“ hingegen, billigen die Finanzbehörden einen Betriebskostenabzug. Solche Kunstgegenstände wertet die Finanzverwaltung als Gebrauchskunst, die über die Jahre meist unmodern wird und an Wert verliert. Unternehmen können die Anschaffungskosten für Gebrauchskunst über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren abschreiben. Die bezahlte Umsatzsteuer ist unter den üblichen Voraussetzungen ggf. als Vorsteuer abziehbar.
Nicht ganz einfach ist zu ermitteln, ob ein Künstler „anerkannt“ ist oder nicht. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gilt ein Künstler als anerkannt, wenn Kunstsachverständige sein Werk als künstlerisch bedeutsam einschätzen. Obendrein sind Kunstpreise, die Teilnahme an wichtigen Ausstellungen und der Ankauf von Werken durch überregional bekannte Museen wichtige Merkmale für den Rang eines Künstlers. Da die Finanzverwaltung nicht alle Entwicklungen auf dem Kunstmarkt verfolgen kann, ist der Kaufpreis oft ein wichtiger Anhaltspunkt. „Anschaffungen von bis zu 5.000 Euro wertet die laufende Rechtsprechung regelmäßig als Gebrauchskunst“, so DHPG-Berater Nöthen. „Diese Preisgrenze bietet für viele Unternehmen genug Spielraum, ihre Räumlichkeiten mit Kunst zu verschönern.“ Neben dem Kauf fertiggestellter Werke sind auch Auftragsarbeiten an junge unbekannte Künstler denkbar. So lassen sich Werke schaffen, die auf die Philosophie oder die Räumlichkeiten zugeschnitten sind. Wird ein professionelles Kunstkonzept entwickelt, so lassen sich diese Kosten zusätzlich absetzen. Das gleiche gilt für spezielle Kunstversicherungen.
Unternehmen sollten aber nicht übereifrig in Kunst investieren. Die Finanzverwaltung hat immer ein Auge darauf, ob die Aufwendungen auch angemessen sind. DHPG-Berater Nöthen warnt: Letztlich entscheidet über den Betriebskostenabzug der zuständige Finanzbeamte, der überzeugt werden muss, dass der Kunstgegenstand objektiv dem Betriebsvermögen dient. Trotz Vorsteuerabzugs empfiehlt sich bei anerkannten Künstlern ggf. ein Privatkauf, um zu erwartende Wertsteigerungen bei späterem Weiterverkauf oder Privatentnahme nicht versteuern zu müssen.
Noch unterliegen Kunstgegenstände und Sammlungsstücke dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Allerdings plant der Gesetzgeber für viele Kunstkäufe eine Anhebung auf 19%. Wer noch zu den aktuellen Konditionen in Kunst investieren möchte, sollte sich deshalb nicht allzu lange Zeit lassen.
Neben dem Kauf von Kunstwerken kommen auch verschiedene Formen der Miete in Frage. Unternehmen sollten die vertraglichen Modalitäten im Vorfeld sorgfältig prüfen, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden.
1. Miete: Unternehmen können Kunstwerke bei spezialisierten Dienstleistern anmieten. Mietzahlungen lassen sich sofort als Betriebskosten geltend machen. Zudem können Unternehmen auch die Kosten für den Transport und die Hängung ansetzen. Die Mietraten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Verkehrswert der Kunstwerke stehen und bei einem steigenden Verkehrswert angepasst werden.
2. Mietkauf: Einige Unternehmen finden mit der Zeit Gefallen an gemieteten Kunstwerken und möchten sie am liebsten dauerhaft behalten. Hier ist erhöhte Vorsicht gefragt. Schnell argwöhnen die Finanzbehörden, dass über die Mietraten schon ein Teil des Kaufpreises abgesetzt wurde, also ein verdeckter Ratenkauf vorliegt. Deshalb: Mietraten nicht zu hoch ansetzen und Kaufsumme nicht von vornherein vereinbaren.
3. Leasing: Da „nicht anerkannte Kunst“ steuerlich an Wert verliert, ist hier Kunstleasing denkbar. Der Fiskus fordert eine Mietdauer, die zwischen 40 und 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer liegt. Entsprechend sollte die Grundmietzeit bei gängiger Gebrauchskunst vier bis neun Jahre betragen. Am Ende der Vertragslaufzeit können Unternehmen die Kunstwerke wahlweise kaufen oder an den Händler zurückgeben.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?