25.09.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
In Zeiten von Finanz-, Wirtschafts- und Haushaltskrisen besteht für Staaten die Notwendigkeit, weitere Einnahmequellen zu erschließen. In Deutschland fordern deshalb viele Politiker ein Comeback der Vermögensteuer, die seit 1997 ausgesetzt ist. Auch in anderen europäischen Ländern sollen Reiche stärker zur Kasse gebeten werden. Eine aktuelle KPMG-Studie vergleicht deshalb die bestehenden deutschen Regelungen zur Besteuerung von Vermögen mit denen in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und den USA. Die Publikation, die den Titel Vermögensteuer - wer besteuert wie? (PDF, 3.8 MB) trägt, betrachtet dabei nicht nur die allgemeine Vermögensteuer, sondern durchleuchtet auch andere vermögensbezogene Steuern wie die Grundsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Studie kommt zum Schluss, dass in allen untersuchten europäischen Staaten das Aufkommen der Vermögensteuer im Vergleich zu den gesamten Steuereinnahmen von geringerer Bedeutung ist. So machen die vermögensabhängigen Abgaben lediglich zwischen 0,07 und 5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen des jeweiligen Landes aus. Einzige Ausnahme und damit absoluter Spitzenreiter ist Frankreich mit 8,6 Prozent. Deutschland liegt im Mittelfeld. Hier machen die Einnahmen aus Vermögen 2,8 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus.
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Die Betrachtung der einzelnen vermögensbezogenen Steuerarten bringt ein ähnliches Ergebnis zu Tage: Der Anteil der Grundsteuer an den gesamten Steuereinnahmen in Europa liegt zwischen 0,5 Prozent in Österreich und 5 Prozent in Frankreich. Deutschland belegt mit rund 2 Prozent einen mittleren Platz. Das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer spielt in allen Staaten eine eher geringe Rolle. Die Steuereinnahmen betragen zwischen 0,07 Prozent in Italien und 0,8 Prozent in Deutschland. Nur Frankreich nimmt mit 2,4 Prozent eine Sonderrolle ein.
Allerdings liegen in allen Ländern die administrativen Kosten zur Erhebung der Steuern prozentual weit über denen für die Erhebung anderer Steuerarten. So wird beispielsweise in den USA geschätzt, dass der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer annähernd den gesamten durch diese Steuer erzielten Einnahmen entspricht.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Vermögensbesteuerung in Deutschland internationalen Standards entspricht. Der internationale Vergleich der deutschen Regelungen mit den Besteuerungssystemen anderer Länder hat außerdem gezeigt, dass die allgemeine Vermögensteuer in allen Staaten ähnlich kontroversen Diskussionen ausgesetzt ist. Ertragsunabhängige Steuern greifen unmittelbar in die Vermögenssubstanz ein. Das kann Unternehmen außergewöhnlich stark belasten. Deshalb wird in allen untersuchten Ländern weitgehend auf die Besteuerung von Betriebsvermögen verzichtet. Den aktuellen Debatten zufolge soll die wiederbelebte Vermögensteuer aber Unternehmen mit einschließen. Das ist insbesondere aufgrund der ökonomischen Auswirkungen kritisch zu sehen. Weitere wesentliche Problemfelder einer allgemeinen Vermögensteuer sind: die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, eine sachgerechte Ausgestaltung, die Abgrenzung der Steuerpflicht, die Bewertungsfragen sowie die Begünstigung von Unternehmensvermögen.
Dr. Martin Lenz, Tax-Partner bei KPMG und verantwortlich für die Studie: "Die derzeitige Vermögensbesteuerung in Deutschland entspricht internationalem Standard. Wir sollten aus diesem europäischen Trend nicht ausscheren, zumal die Verwaltungs- und Erhebungskosten sowohl bei den Finanzbehörden als auch bei den Steuerpflichtigen erheblich sein werden. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass auch in Krisenzeiten der Fortbestand von Unternehmen nicht gefährdet wird."
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