09.10.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
In einer am Montag von der Kommission eingeleiteten Konsultation werden Bürger, Unternehmen und andere Interessenträger zu bestimmten ermäßigten Mehrwertsteuersätzen befragt. Außerdem werden sie gebeten darüber nachzudenken, welche Auswirkungen eine Änderung der EU-Vorschriften in diesem Bereich mit sich bringen könnte. Die Befragung ist Teil von umfassenderen Arbeiten zu einer grundlegenden Reform des EU-MwSt-Systems, die derzeit stattfinden, um die Vorschriften einfacher, effizienter und robuster zu machen. Die Konsultation läuft bis 3. Januar 2013.
Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung: „Es wird höchste Zeit, dass wir die ermäßigten MwSt-Sätze einer Bestandsaufnahme unterziehen. Die Mitgliedstaaten brauchen neue Einnahmequellen und die Unternehmen einfachere Steuersysteme und niedrigere Kosten für deren Befolgung. Heute wollen wir wissen, ob bestimmte ermäßigte MwSt-Sätze noch das leisten, was sie zu versprechen scheinen, oder ob sie mehr Nachteile als Vorteile bringen."
In Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in der Mehrwertsteuerstrategie der EU (IP/11/1508) festgelegt wurden, konzentriert sich die jetzige Konsultation auf drei Bereiche, in denen ermäßigte Steuersätze überprüft werden müssen. Erstens sollen sich die Befragten dazu äußern, ob sich derzeit ermäßigte MwSt-Sätze im Binnenmarkt wettbewerbsverzerrend auswirken. Zweitens wurde das Verzeichnis der Güter und Dienstleistungen, die für einen ermäßigten MwSt-Satz infrage kommen, von den Mitgliedstaaten vor vielen Jahren vereinbart, und die EU-Politik hat sich inzwischen weiterentwickelt und verändert. Deshalb wurde gefragt, ob bestimmte ermäßigte MwSt-Sätze gegenwärtig in Widerspruch zu den Zielen der EU-Politik stehen. Hierbei sollten insbesondere die ermäßigten MwSt-Sätze für Wasser, Energie, Abfallbewirtschaftung und Wohnen berücksichtigt werden. Schließlich werden bei der Konsultation Meinungen darüber eingeholt, wie ähnliche Güter und Dienstleistungen für MwSt-Zwecke behandelt werden sollten, wobei die technologische Entwicklung zu bedenken ist.
Diese Konsultation ist Teil eines Bewertungsprozesses; die Kommission schlägt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor, ermäßigte MwSt-Sätze abzuschaffen oder einzuführen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Erarbeitung neuer Vorschläge für MwSt-Sätze einfließen, die die Kommission nächstes Jahr vorlegen wird.
Nach der geltenden EU-MwSt-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen MwSt-Normalsatz von mindestens 15 % anwenden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf bestimmte Güter und Dienstleistungen, die in einem Verzeichnis festgelegt sind, einen oder zwei ermäßigte MwSt-Sätze von mindestens 5 % zu erheben. Diese Liste ist eng auszulegen, d. h. die Mitgliedstaaten dürfen die ermäßigten Sätze nur auf die Güter oder Dienstleistungen anwenden, die in der Liste genannt sind.
Dieses einfache Verfahren wird jedoch durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen erschwert, die in der Richtlinie enthalten sind oder die bestimmten Mitgliedstaaten z. B. in den Beitrittsakten oder in Ratsverhandlungen eingeräumt wurden.
In der MwSt-Strategie, die die Kommission vergangenes Jahr vorgestellt hat, um eine grundlegende Reform des EU-MwSt-Systems auf den Weg zu bringen, wurde die Überprüfung der ermäßigten MwSt-Sätze zu einem Schwerpunkt erklärt. Für die Überprüfung wurden drei Grundsätze genannt:
Dies sind die Grundsätze, nach denen die Kommission das heute veröffentlichte Konsultationspapier erstellt hat und ihre Bewertung fortsetzen wird, um im Jahr 2013 Vorschläge für die MwSt-Sätze vorzulegen.
Die öffentliche Konsultation dauert 12 Wochen; Näheres ist unter folgender Internetadresse abrufbar:
Eine allgemeine Übersicht über die verschiedenen oben genannten Ausnahmeregelungen findet sich unter folgender Internetadresse:
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?