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Kommission regelt Standards für Leerverkäufe

05.07.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die EU-Kommission hat detaillierte Regeln festgelegt, um Risiken bei Leerverkäufen zu verringern.

Die vorgelegten technischen Standards regeln die Offenlegung von Leerverkaufspositionen auf dem Markt und reduzieren das Risiko, dass Geschäftsabwicklungen bei Leerverkäufen scheitern. Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier sagte: "Die neuen Vorschriften verschaffen den Behörden und Marktteilnehmern Rechtssicherheit über die genauen Anforderungen, die Leerverkäufer erfüllen müssen, um die fälligkeitsgerechte Abwicklung von Geschäften mit Aktien oder öffentlichen Schuldtiteln sicherzustellen. Außerdem werden die technischen Anforderungen für die Offenlegung signifikanter Leerverkaufspositionen festgelegt, so dass sich die Marktteilnehmer auf die Anwendung der Leerverkaufsverordnung ab 1. November 2012 vorbereiten können.“

Grundlage für die technischen Standards sind Vorarbeiten der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Präzisiert wird in den neuen Vorschriften die so genannte "Lokalisierungsregel“, die sicherstellt, dass Lieferungen bei Leerverkäufen nicht scheitern. Geregelt wird auch, wie die ESMA feststellen soll, welche Aktien von der Leerverkaufsverordnung ausgenommen sind, weil ihr Haupthandelsplatz außerhalb der Union liegt. Zusammen mit der Leerverkaufsverordnung, zu deren Umsetzung die heute erlassenen Verordnungen dienen, werden die Standards einen transparenteren, geordneteren und stabileren Markt schaffen.

Die delegierte Verordnung über technische Regulierungsstandards unterliegt einer einmonatigen Einspruchsfrist des Europäischen Parlaments und des Rates (die um einen weiteren Monat verlängert werden kann). Sofern keines der beiden gesetzgebenden Organe Einwände erhebt, tritt sie nach Ablauf dieser Frist am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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