13.02.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.
Doch der Fiskus verschärft die Bedingungen zusehens. Wer ein Geschäftsessen von der Steuer absetzen will, muss immer strengere Formvorschriften einhalten, warnt die Wirtschaftskanzlei DHPG. Schon kleine Formfehler führen dazu, dass die Finanzbehörden den Abzug der Kosten und der Vorsteuer ablehnen. Statt der erhofften Steuerminderung kann es im Nachhinein zu hohen Nachzahlungen kommen.
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH,
"Schnell stolpern Steuerzahler über die hohen formellen Hürden bei Bewirtungskosten", sagt Klaus Zimmermann, Steuerberater der DHPG Bornheim. Sein Tipp: Steuerzahler sollten Bewirtungsaufwendungen immer zeitnah und vollständig dokumentieren. "Je länger Bewirtungsabrechnungen liegenbleiben, desto höher ist die Fehlerquote", so DHPG-Berater Zimmermann. Schnell kommt es zu vermeidbaren Fehlern. Ohne ordnungsgemäße Nachweise, bei lückenhaften Angaben oder fehlenden separaten Aufzeichnungen streicht der Fiskus den kompletten Abzug. Nachbesserungen sind häufig nicht mehr möglich.
Die maschinelle Rechnung der Gaststätte ist sofort auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Im Nachhinein sind korrigierte Restaurantbelege nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Tückisch sind Restaurantbons aus Thermopaper. Sie können über die Jahre ausbleichen und sollten deshalb auf Normalpapier kopiert werden. So bleiben sie für den Betriebsprüfer lesbar.
Eine formal korrekte Rechnung sichert per se noch keinen Steuerabzug. Der Bewirtende muss einige steuerliche Pflichtangaben ergänzen. Schnell kommt es dabei zu Fehlern, die den kompletten Steuerabzug gefährden (siehe Infokasten "Häufige Fehler vermeiden"). Steuerzahler können die notwendigen Angaben handschriftlich auf der Rechnung oder auf einem beiliegenden Schriftstück vornehmen. Erfolgen die Angaben getrennt voneinander, dann müssen beide Dokumente zusammen abgeheftet werden. Es empfiehlt sich das Vier-Augen-Prinzip: Beim Verbuchen sollten alle Belege nochmal auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. So lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden und Bewirtungskosten sicher von der Steuer absetzen.
Viele Bewirtungsbelege bieten den Finanzbehörden unnötige Angriffsflächen. Erfüllen Belege nicht die Formvorschriften, setzen Finanzbeamte rigoros den Rotstift an. Die drei häufigsten Fehler und wie Steuerzahler sie vermeiden können.
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