21.06.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PricewaterhouseCoopers AG.
Die deutsche Steuerverwaltungspraxis wird in vielen Unternehmen kritisch gesehen: Die Auslegung und Anwendung der Steuervorschriften durch die Finanzverwaltung ist aus Sicht von Steuerpraktikern in den Unternehmen der gravierendste Steuernachteil am Standort Deutschland. Dieses ist eines der Ergebnisse (45 Prozent Zustimmung) des diesjährigen, nunmehr zehnten Steuerforums der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC in Berlin.
Die Gewerbesteuer identifizierten demgegenüber nur 28 Prozent der rund 130 befragten Forumsteilnehmer als stärksten Hemmschuh im internationalen Steuerwettbewerb, mit deutlichem Abstand gefolgt von den zu komplizierten deutschen Steuermissbrauchsvorschriften (13 Prozent). Diese und andere Ergebnisse wurden auf dem Forum erstmals durch ein E-Voting in Echtzeit erhoben.
„Im deutschen Steuersystem gibt es derzeit viele Baustellen, auf denen es nicht vorangeht. Handlungsbedarf besteht unter anderem bei der Reform des Ergebnisabführungsvertrags, bei der steuerlichen Behandlung von Gewinnen bzw. Verlusten ausländischer Tochterunternehmen und – vor dem Hintergrund des wachsenden Finanzbedarfs der Staaten – bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung“, kommentiert PwC-Vorstand und Leiter der Steuerabteilung Prof. Dr. Dieter Endres die Stimmungslage der Forumsteilnehmer.
So sind die aktuellen Vorschriften zum Ergebnisabführungsvertrag (EAV) nach Ansicht von mehr als 80 Prozent der Befragten nicht mehr zeitgemäß. Gut 60 Prozent sprechen sich dafür aus, dass endgültige Verluste ausländischer Tochterkapitalgesellschaften in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden können – auch wenn dies zu Einnahmeverlusten für den Fiskus führt.
Eine deutliche Absage erteilten die Steuerpraktiker den Bemühungen der OECD um eine Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs. Vielmehr sollte die deutsche Regierung nach Ansicht von 62 Prozent der Forumsteilnehmer bei ihrer kritischen Haltung bleiben, um Unsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden. Sollte sich die OECD durchsetzen, könnten bereits geringfügige Auslandstätigkeiten und gegebenenfalls kurzfristige Mitarbeiterentsendungen als Betriebsstätten behandelt werden – und damit zu umfangreichen Erklärungspflichten und eventuellen Doppelbesteuerungen führen. Vermögensteuer wäre zweitgrößtes Übel
Aus gegebenem Anlass wurden die Forumsteilnehmer auch dazu befragt, welche steuerpolitischen Maßnahmen die Unternehmen im Inland am stärksten treffen würden. Hier nannten die Befragten mit knapper Mehrheit (36 Prozent) eine Erhöhung der Steuersätze, auf dem zweiten Rang der Negativliste folgt die (Wieder-)Einführung der Vermögensteuer mit 33 Prozent der Nennungen. Eine generelle Ausweitung der Bemessungsgrundlage halten 31 Prozent für das größte potenzielle Steuerrisiko.
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