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Kein vereinfachter Spendennachweis bei Abwicklung über PayPal

05.02.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft.

Spender müssen bei Zahlung über PayPal bei der gemeinnützigen Organisation eine herkömmliche Spendenbescheinigung angefordern

Wer Gutes tut und an gemeinnützige Organisationen spendet, wird vom Fiskus dafür belohnt. Um aber Spenden steuermindernd geltend machen zu können, ist grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung des Spendenempfängers erforderlich. Der genaue Inhalt dieser Zuwendungsbestätigung wird von der Finanzverwaltung vorgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen gibt es hiervon bei Spenden bis zu 200 Euro unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme: Hier genügt als Zuwendungsnachweis dann auch der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, aus der Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sind.

Zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die auch über ihre Internetseite um Spenden bitten, haben neben dem Weg der herkömmlichen Überweisung oder der Lastschrifteinzugsermächtigung auch die Möglichkeit eingerichtet, Spenden über das Online-Bezahlsystem PayPal zu leisten. In diesem Verfahren wird nicht direkt das Bankkonto des Spenders belastet, sondern er erhält vielmehr von PayPal periodisch über die Zahlungen, die über das System abgewickelt werden, eine Art Kontoauszug. Aus diesem lassen sich auch die Summe und der Empfänger der Spende ersehen.

„Ungünstig für den Spender: Die Finanzverwaltung erkennt diesen Abrechnungsausdruck von PayPal ausdrücklich nicht als vereinfachten Zuwendungsnachweis an“ warnt Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Jörg Sauer von Ebner Stolz Mönning Bachem in Stuttgart. Dies ergibt sich aus einer Verfügung der Landesfinanzdirektion Thüringen vom 24.9.2012 (Az. S 2223 A - 111 - A 3.15). Begründet wird die Auffassung damit, dass bei Zuwendungen über PayPal der tatsächliche Zugang bei den gemeinnützigen Organisationen nicht gewährleistet werden kann. Ob dieser Einwand berechtigt ist, sei dahingestellt. Fakt ist: Um die Spende steuerlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, so Dr. Sauer, muss bei Zahlung über PayPal bei der gemeinnützigen Organisation eine herkömmliche Spendenbescheinigung angefordert werden.


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