27.11.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Warth Klein Grant Thornton.
Am 25. Oktober 2012 hatte der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2013 und die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts verabschiedet. Außerdem wurde das Steuerabkommen mit der Schweiz beschlossen. Als so genannte Zustimmungsgesetze bedürfen diese Gesetzesvorhaben der Zustimmung des Bundesrates. Nachdem dieser nun seine Zustimmung verweigert hat, haben Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. Bei einem endgültigen Nein der Länderkammer wären die Gesetzvorhaben gescheitert.
Am 25. Oktober 2012 hatte der Bundestag auch die neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden verabschiedet. Den entsprechenden Gesetzentwürfen stimmte der Bundesrat nun zu.
DBA Liechtenstein: Unter anderem wird auf eine Quellenbesteuerung für zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen ab einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent bei einer Mindesthaltedauer der Beteiligung von einem Jahr verzichtet. Vereinbart wurde auch ein Quellenbesteuerungsrecht für die Erträge aus der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten durch Künstler oder Sportler. Eine Informationsaustauschklausel erlaubt einen spontanen und automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen.
DBA Luxemburg: Bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen (Schachteldividenden) wird der Quellensteuersatz von zehn auf fünf Prozent und die Mindestbeteiligungshöhe von 25 auf zehn Prozent gesenkt. Das Abkommen enthält ein Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten und staatlich geförderte Renten im jeweiligen Quellenstaat, eine Klausel zugunsten Deutschlands von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode und einen umfassenden steuerlichen Informationsaustausch.
DBA Niederlande: Der Quellensteuersatz bei Schachteldividenden wurde auch hier auf fünf Prozent gesenkt. Neben dem Besteuerungsrecht des Kassenstaates für Sozialversicherungsrenten hat auch der Förderstaat ein Besteuerungsrecht für Renten, die mehr als 15.000 Euro jährlich betragen. Für Ölförderung vor der Küste wurde eine 30-Tage-Frist vereinbart, ab welcher ein Besteuerungsrecht wie bei einer Betriebsstätte vorliegt. Der Informationsaustausch erstreckt sich nicht nur auf Bankenauskünfte, sondern auch auf die Bekämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfinanzierung.
Quelle: Bundesrat online
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