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Jahressteuergesetz ohne „Homo-Ehe“ wieder eingebracht

04.03.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Finanzminister Carsten Kühl hat für die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 im Bundesrat eingebracht. Kühl machte deutlich, dass der Gesetzentwurf sämtliche zwischen Bund und Ländern unstrittigen Teile der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2012 enthält.

„Es geht darum, die dringend notwendigen steuerrechtlichen Neuregelungen im Interesse von Steuerpflichtigen und Steuerverwaltung endlich gesetzgeberisch umzusetzen. Uns geht es dabei um die Sache. Wir müssen das Steuerrecht an EU-Vorgaben anpassen. Außerdem wollen wir gegen teure Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und bei der Grunderwerbsteuer vorgehen, die alle ehrlichen Steuerpflichtigen benachteiligen. Wir dürfen das schon einmal im Vermittlungsverfahren erzielte Einvernehmen nicht einfach zu den Akten legen.“

Kühl kritisierte die Bundesregierung, die offensichtlich im Wahljahr „ihre Klientel bedienen und offenkundige Steuerschlupflöcher nicht schließen will."

Die Bundesregierung hatte bereits im vergangenen Jahr ein entsprechendes Gesetz mit umfangreichen steuerrechtlichen Änderungen vorgelegt, zu dem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen hatte. Der Vermittlungsausschuss stand im Dezember 2012 kurz vor einer Einigung in einer Vielzahl an wichtigen Maßnahmen, nicht zuletzt zur Bekämpfung des Steuermissbrauchs. Die Einigung scheiterte dann auf den letzten Metern aufgrund der Weigerung der Regierungsfraktionen, eine Regelung zur steuerlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften aufzunehmen.

„Die aus meiner Sicht ebenfalls überfälligen Regelungen zur gemeinsamen Veranlagung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner werden wir in einer separaten Gesetzesinitiative der SPD-geführten Länder in Angriff nehmen", sagte Kühl. Der Finanzminister verwies in seiner Rede auch darauf, dass nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften auf Seiten der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag offenbar ein bemerkenswerter Sinneswandel stattgefunden habe. „Ich halte es vor dem Hintergrund der mir bekannten öffentlichen Stellungnahmen nicht für ausgeschlossen, dass die bis vor kurzem noch umstrittene steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften heute eine Mehrheit auch im Deutschen Bundestag finden würde. Das wäre zu begrüßen. Andererseits hätte der Sinneswandel auf Seiten der Bundesregierung, hätte er nur wenige Wochen früher stattgefunden, für alle Beteiligten einiges an Aufwand und für die betroffenen Steuerpflichtigen einiges an Unsicherheit vermieden. Nicht zuletzt hätten wir bereits heute die für die Steuerpflichtigen und die Steuerverwaltung so wichtigen steuerlichen Regelungen im Jahressteuergesetz umgesetzt."


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