16.05.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Warth Klein Grant Thornton.
Das jetzt vorliegende Rahmenkonzept soll die Grundlage für die integrierte Berichterstattung sein und Unternehmen in die Lage versetzen, konkrete Angaben dazu zu leisten, wie sie über die Zeit hinweg Werte schaffen.
Hintergrund: Das Konzept der integrierten Berichterstattung (Integrated Reporting) sieht vor, dass Unternehmen in Zukunft nur noch einen umfassenden Bericht erstellen, der finanzielle und nicht-finanzielle Informationen miteinander verknüpft. Auf diese Weise sollen wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Inhalte in die Bilanz gebracht werden. Betroffen sind Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen. Während der traditionelle Fokus der Berichterstattung auf der Darstellung vergangenheitsorientierter Finanzdaten liegt, zielt der neue Ansatz darauf ab, Unternehmensführung und externe Stakeholder mit umfassenderen Informationen als bisher zu versorgen. So sollen künftig auch strategische und zukunftsorientierte Daten in die Berichterstattung einfließen.
Der IIRC hatte im September 2011 ein Diskussionspapier zur integrierten Berichterstattung veröffentlicht mit dem Ziel, ein allgemein akzeptiertes Rahmenkonzept für die Bilanzierung zu entwickeln. Mit dem kürzlich vorgestellten Standardentwurf werden die inhaltlichen Anforderungen an die integrierte Berichterstattung näher konkretisiert. Wir stellen die wichtigsten Aspekte des Konsultationsentwurfs vor:
Definition
Das Rahmenkonzept enthält erstmals eine Definition des integrierten Berichts. Nach dem Verständnis des IIRC ist der integrierte Bericht ein konziser Bericht darüber, wie das Unternehmen durch seine Strategie, seine Governance, seine Leistungen und Chancen im Kontext seines äußeren Umfelds kurz-, mittel- und langfristig Werte schafft.
Adressatenkreis
Der integrierte Bericht richtet sich in erster Linie an Finanzinvestoren, um deren Entscheidungen in Bezug auf die Kapitalallokation zu unterstützen. Gleichwohl soll der integrierte Bericht von Nutzen auch für andere Interessengruppen sein, beispielsweise Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Gesetzgeber, Aufsichten und politische Entscheidungsträger.
Konzepte
Der Entwurf beschreibt drei fundamentale Konzepte, die die integrierte Berichterstattung ausmachen:
Nächste Schritte
Bis zum 15. Juli 2013 sind Investoren, Unternehmen und Marktteilnehmer eingeladen, den Entwurf des Rahmenwerks zu kommentieren. Eine erste Version des finalisierten Rahmenkonzepts soll voraussichtlich im Dezember 2013 veröffentlicht werden.
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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