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Hitze im Büro – was sagt das Arbeitsrecht dazu?

18.07.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PersonalGate.

Zugegeben, hochsommerliche Temperaturen plagen uns in Deutschland derzeit eher weniger. Dennoch fragen wir uns jeden Sommer aufs Neue: Was besagt das Arbeitsrecht zum Thema Temperaturen am Arbeitsplatz?

Inzwischen ist es Juli und noch immer lässt ein richtiger Sommer mit tropischen Temperaturen auf sich warten. Während die einen dieser Umstand betrübt, sind die anderen froh. Schließlich erleichtert Hitze im Büro nicht gerade die Arbeit!

Außerdem sorgt sommerliche Wärme nicht nur für Schweißperlen auf der Stirn, sondern auch für Fragezeichen über so manch einem Kopf: Was besagt das Arbeitsrecht zum Thema Temperaturen am Arbeitsplatz? Und muss ich als Arbeitgeber handeln und meine Mitarbeiter schützen?

Wir haben einige dieser Fragen für Sie aufgegriffen und beantwortet:

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?

Ein Recht auf Hitzefrei wie man es aus der Schule kennt, besteht für Arbeitnehmer nicht. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat ein Arbeitgeber allerdings dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur die Gesundheit seiner Arbeitnehmer nicht gefährdet.

Gibt es eine gesetzliche Regelung für eine angemessene Temperatur im Büro?

Das Arbeitsschutzgesetz und die Richtlinie für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) empfehlen eine maximale Raumtemperatur von 26 °C (Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6). Um diese einzuhalten sollte der Arbeitgeber für geeignete Sonnenschutzsysteme sorgen – egal zu welcher Jahreszeit.

Muss der Arbeitgeber für Kühlgeräte im Büro sorgen?

Gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitgeber nicht, aber es wird das Aufstellen von Ventilatoren und Kühlgeräten ab 26 °C Grad aufwärts empfohlen. Auch für das Bereitstellen von Getränken bestehen lediglich Arbeitsschutzempfehlungen.

Haben Schwangere ein Recht auf Freistellung bei Hitze im Büro?

Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass Schwangere nicht beschäftigt werden dürfen, wenn die Hitze zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Weisen Schwangere ein ärztliches Attest vor, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert, hat der Arbeitgeber dies zu beachten. Kann diese bestimmte Raumtemperatur nicht eingehalten werden, besteht der Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen Ort oder sogar auf Freistellung.

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Da der Betriebsrat darüber zu wachen hat, dass die arbeitnehmerschützenden Rechtsvorschriften eingehalten werden, kann er auch die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsschutzrichtlinien kontrollieren. Er kann außerdem von seinen Mitbestimmungsrechten Gebrauch machen und den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Thema Temperaturen am Arbeitsplatz veranlassen.


Einen erfolgreichen und frischen Arbeitstag wünscht Ihnen
Ihre PersonalGate-Redaktion

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