27.07.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Einige von den heute 13- bis ca. 26-Jährigen nehmen bereits am Erwerbsleben teil, und in naher Zukunft werden es immer mehr. Gerade um im sich zuspitzenden „War for Talents“ mithalten und dem zunehmenden Fachkräftemangel begegnen zu können, fragen sich viele Betriebe, wie sie zukünftig junge Menschen für ihr Unternehmen begeistern können. Das Faktenblatt* „Generation Z = Generation Y? Kennen wir einen, kennen wir alle?“ gibt einen Überblick: https://www.arbeitswissenschaft.net/zdf-generation-z
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Zahlreiche Studien geben Hinweise, wie die Generation Z tickt, welche Werte sie vertritt und welche Erwartungen sie an den (zukünftigen) Arbeitgeber und Beruf hat. Um einen groben Eindruck von der jungen Generation zu bekommen und allgemeine Handlungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten, kann diese Betrachtung hilfreich sein.
„Allerdings fällt auf, dass die Ergebnisse in den Studien teilweise uneinheitlich sind, die Generation Z der Vorgängergeneration Y in ihren Grundtendenzen scheinbar oftmals recht ähnlich ist und es auch innerhalb der Generation Z verschiedene Typen mit ganz unterschiedlichen Einstellungen und Erwartungen gibt“, so Dr. Anika Peschl, wissenschaftliche Expertin am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.
Es ist also Vorsicht vor Schubladendenken geboten, denn jeder Mensch tickt anders. Ein Patentrezept für den Umgang mit den Vertreter*innen der Generation Z gibt es demnach nicht.
Wieso das so ist und was das für die Unternehmenspraxis bedeutet, ist in dem ifaa-Faktenblatt „Generation Z = Generation Y? Kennen wir einen, kennen wir alle?“ nachzulesen: https://www.arbeitswissenschaft.net/zdf-generation-z
*Die Auseinandersetzung mit elf verschiedenen Studien zu Generationen beantwortet folgende Fragen:
Bild: Charlotte May (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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