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Gesetzentwurf zur Honorarberatung veröffentlicht

06.11.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 5. November 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) veröffentlicht.

Mit dem Gesetz sollen rechtliche Rahmenbedingungen für eine honorarbasierte Anlageberatung (Honorar-Anlageberatung) geschaffen werden. Diese sollen den Kunden als alternatives Angebot zur provisionsbasierten Anlageberatung zur Verfügung stehen. Dem Kunden soll durch die begriffliche Trennung von (in der Regel provisionsgestützter) Anlageberatung und der Honorar-Anlageberatung deutlich werden, welche Art von Dienstleistung ihm angeboten und wie diese Dienstleistung vergütet wird. Üblich ist derzeit, dass die Dienstleistung der Anlageberatung durch Zuwendungen vergütet wird, die das beratende Institut von Anbietern oder Emittenten erhält.

Im Vergleich zur herkömmlichen Anlageberatung werden an die Honorar-Anlageberatung weitergehende Anforderungen geknüpft. Es wird insbesondere das bestehende Zuwendungsverbot nach dem Wertpapierhandelsgesetz ausgeweitet. So darf die Honorar-Anlageberatung nur gegen Honorar des Kunden erbracht werden. In Fällen, in denen bestimmte Finanzinstrumente nicht provisionsfrei am Markt erhältlich sind, ist es dem Honorar-Anlageberater erlaubt, Zuwendungen von Dritten anzunehmen, wenn diese unverzüglich und ungemindert an den Kunden weitergeleitet werden.

Die Regelungen für die Anlageberatung nach dem Wertpapierhandelsgesetz werden durch Regelungen für den gewerblichen Finanzanlagenberater ergänzt, der aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigt. Die Änderungen der Gewerbeordnung führen eine Erlaubnispflicht für diesen so genannten „Honorar-Finanzanlagenberater“ ein. Damit kann auch in dem auf bestimmte Finanzinstrumente beschränkten Beratungssegment honorarbasierte Anlageberatung erbracht werden.

Mit der Veröffentlichung am 6. November 2012 startete das BMF die Verbändebeteiligung zu dem geplanten Gesetz.
Schriftliche Stellungnahmen zu dem Diskussionsentwurf sind bis zum 22. November 2012 möglich.


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