24.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Endlich Sommer, endlich Urlaub: Die meisten freuen sich auf ein paar Wochen Auszeit, verreisen oder machen es sich zu Hause gemütlich. Andere wollen endlich das alte Bad erneuern. Wieder andere denken schon an die Einschulung oder den Schulwechsel ihrer Sprösslinge im Spätsommer. Für alle Urlauber, Heimwerker und Eltern haben wir unsere fünf besten Steuer-Tipps für den Sommer zusammengestellt:
Beliebte Reiseziele wie Mallorca, Kreta oder Florida sind am schnellsten mit dem Flugzeug zu erreichen. Allerdings ist das Flugzeug nicht nur ein bequemes Verkehrsmittel, sondern auch eines mit sehr hohem CO2-Ausstoß. Wer klimabewusst reist, kann die Kosten für den CO2-Ausgleich in der Steuererklärung eintragen.
Verreisen Sie mit dem Flugzeug, können Sie als Wiedergutmachung für die Umweltverschmutzung Geld an eine Klimaschutzorganisation spenden – und diese Spende von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung dafür: Die Klimaschutzorganisation, bei der Sie Ihren Flug ausgleichen, muss steuerbegünstigt sein wie ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung. Dann erhalten Sie für Ihren geleisteten Beitrag eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenquittung und können damit Ihre Kosten von der Steuer absetzen.
Mit dem Zug zur Fortbildung und anschließend ein paar Tage Urlaub dranhängen – das ist nicht nur praktisch, sondern inzwischen auch teilweise von der Steuer absetzbar.
Nehmen wir mal an, Sie müssen auf eine zweitägige Fortbildung in den Schwarzwald fahren. Anschließend verbringen Sie dort drei Tage Urlaub. Dann gilt Ihre Reise steuerrechtlich als "gemischte Aufwendung". Davon können Sie die Hinfahrt mit dem Zug, die erste Übernachtung und die Verpflegung für die beiden Fortbildungstage als Werbungskosten von der Steuer absetzen, sollte Ihr Arbeitgeber diese Kosten nicht übernehmen. Zusätzliche Infos dazu erfahren Sie in unserem Steuer-Tipp Von der Dienstreise in den Urlaub.
Manch einer nutzt seinen Sommerurlaub, um sich endlich das alte Bad vorzunehmen. Oder gleich die ganze Wohnung. Das kann teuer werden, aber Sie können viele Ihrer Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Dabei ist wichtig, ob sie renovieren, sanieren oder neuen Wohnraum schaffen. Das Finanzamt unterscheidet folgendermaßen:
1. Eine Renovierung ist alles, was ein Haus instand hält oder modernisiert (neues Parkett oder Bad)
2. Eine Sanierung bedeutet, dass drei von vier "Ausstattungs-Kernbereichen" verbessert werden. Die vier Kernbereiche sind Sanitär, Elektro-Installation, Fenster und Heizung.
3. Die "Schaffung neuen Wohnraums" bedeutet für das Finanzamt, dass zum Beispiel aus dem Balkon ein Wintergarten oder der Garage ein Wohnzimmer wird.
Eigentümer und Mieter dürfen nur maximal 1.200 Euro im Jahr für die Handwerkerkosten absetzen, und zwar nur für eine Renovierung oder Sanierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. In den 1.200 Euro mit inbegriffen sind Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten der Handwerker, nicht aber die Materialkosten.
Vermieter dagegen dürfen sowohl die Handwerkerkosten für jede bauliche Maßnahme von der Steuer absetzen – also Renovierung, Sanierung und Schaffung neuen Wohnraums –, als auch die komplette Rechnung samt Materialkosten dafür. Auch den Gesamtpreis der vermieteten Wohnung oder die Grundsteuer, Maklergebühren, Kredit-Zinsen und vieles mehr. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Überblick Was ein Vermieter von der Steuer absetzen kann.
Für staatliche Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Gesamt- oder auch für Berufsschulen fällt kein Schulgeld an. Anders dagegen die Waldorfschule oder ein Internat: Privatschulen verlangen in der Regel Schulgeld. Bis zu 30 Prozent der Kosten, aber maximal 5.000 Euro im Jahr können Sie als Sonderausgaben absetzen. Das Gleiche gilt für Schulen im europäischen Ausland, ob deutsche Schulen oder einheimische. Bedingung: Die Schule arbeitet nach anerkannten, von der deutschen Kultusministerkonferenz entwickelten Standards – Ihr Kind erhält also einen staatlich anerkannten Schulabschluss. Weitere Details und Hintergrundinformationen liefert Ihnen unser Top Thema Schulgeld von der Steuer absetzen.
Ob CO2-Ausgleich, Renovierung oder Schulgeld: Für manche Ausgaben will das Finanzamt einen schriftlichen Nachweis, sonst bekommen Sie keine Steuern zurück. Folgende Belege sollten Sie im Original Ihrer Steuererklärung beilegen und die Kopien bei sich zu Hause aufbewahren:
Sie können noch viel mehr in Ihrer Steuererklärung eintragen, zum Beispiel Kinderbetreuungs- oder Werbungskosten. In der Regel reicht es aus, wenn Sie die Belege dazu daheim aufbewahren. Anders bei haushaltsnahen Dienstleistungen: Hier sollten Sie die Originalrechnungen samt Überweisungsträger Ihrer Steuererklärung beifügen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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