29.10.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Dazu erklärte Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg:
Ausgewertet wurden in dem Bericht 175 Maßnahmen aus dem NAP 2.0 von 2016 und 83 Maßnahmen aus dem ersten Nationalen Aktionsplan von 2011, die im NAP 2.0 mit aufgenommen wurden. Bereits 61 Prozent aller Maßnahmen konnten erfolgreich abgeschlossen oder umgesetzt werden. Des Weiteren sind 35 Prozent der Maßnahmen gestartet und laufen derzeit weiter. Lediglich vier Prozent der Maßnahmen konnten noch nicht gestartet werden.
Wichtige Rechtsetzungsvorhaben, wie das Bundesteilhabegesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz oder die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, wurden verabschiedet.
Aber auch Projekte, wie die "Initiative Inklusion" mit dem Ziel, mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, wurden umgesetzt und zeigen Wirkung.
Nach den aktuell zur Verfügung stehenden Daten waren im Jahr 2016 mit einer Zahl von insgesamt über 1,2 Millionen so viele schwerbehinderte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie. Gleichzeitig ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in den letzten Jahren stetig gesunken. Und zwar im Jahresdurchschnitt 2017 um rund zehn Prozent gegenüber 2014.
Die aktuelle Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist die niedrigste der letzten zehn Jahre.
Mit der zweiten Auflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördert die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene. Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Im NAP 2.0 bringen sich alle Bundesressorts mit unterschiedlichen Aktivitäten, Projekten und Initiativen ein.
Der Aktionsplan soll bis zum Jahr 2020 unter dem Blickwinkel "Digitalisierung und Inklusion" fortgeschrieben werden. Auftakt hierzu sind die jährlich vom BMAS veranstalteten "Inklusionstage", die in diesem Jahr am 19. und 20. November unter der Überschrift "inklusiv digital" in Berlin stattfinden.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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