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Finanzgericht Köln: Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

06.07.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PersonalGate.

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden.

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Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau unter Hinweis auf die Mitteilung des Finanzgerichts (FG) Köln vom 1. Juli 2011 zu dem Urteil vom 19. Mai 2011 – 10 K 4126/09.

In dem Verfahren beantragte ein Unternehmer den Abzug von 50 % der Kosten für einen jeweils hälftig als Wohnzimmer und zur Erledigung seiner Büroarbeiten genutzten Raum. Der Senat gab der Klage grundsätzlich statt. Er beschränkte allerdings die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben auf 1.250 €, da das Wohn-/Arbeitszimmer im Urteilsfall nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellte. Der 10. Senat stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs zur Aufteilung von gemischt veranlassten Reisekosten vom 21. September 2009, so Passau.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

Quelle: Steuerberater Jörg Passau (Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V.), Kiel
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