29.11.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PricewaterhouseCoopers AG.
Mehr als 80 Finanzanalysten und Fondsmanager haben sich an einer gemeinsamen Umfrage der Deutschen Vereinigung für Asset Management (DVFA) und von PwC zu so genannten Non-GAAP Ergebnisbereinigungen beteiligt. Unter der Leitung von Prof. Dr. Alexander Bassen, Universität Hamburg, wurden die Investment Professionals befragt, wie sie die derzeitige Praxis der Unternehmen beim Ausweis und bei der Berichterstattung von Ergebnisgrößen wie EBIT und EBITDA beurteilen, die nicht über Rechnungslegungsstandards (GAAP) geregelt werden.
Die DVFA/PwC-Umfrage zu Non-GAAP-Earnings ergab, dass Finanzanalysten und Fondsmanager generell mit der derzeitigen Praxis der Berichterstattung von Unternehmen ‚nicht’ bzw. ‚eher nicht zufrieden’ sind. Dabei geben über 95% der Teilnehmer der Umfrage an, dass der Ausweis von nachvollziehbaren Ergebnisgrößen für sie sehr wichtig ist.
Anders als bei der Berichterstattung heute üblich, erwarten 98,5 % der befragten Investoren und Analysten, dass Unternehmen die Basis ihrer Ergebnisbereinigung aufgrund nicht-wiederkehrender Posten völlig offen legen, nämlich das direkt aus dem Abschluss ableitbare EBIT und EBITDA. Dass Non-GAAP-Elemente grundsätzlich aus dem Rechnungswesen des Unternehmens hergeleitet werden, z. Bsp. aus dem Konzernabschluss, und auf keinen Fall einer „kreativen Gestaltung“ unterliegen sollten, befinden 97% der Befragten.
Hinsichtlich des Ausweises von Einmaleffekten erwarten 85,1% der Teilnehmer von Unternehmen, dass Erträge und Aufwendungen nur dann als nicht wiederkehrend, selten oder außergewöhnlich klassifiziert werden, wenn das auslösende Ereignis in den nächsten zwei Jahren erwartungsgemäß nicht wieder auftritt bzw. in den vorhergegangenen zwei Jahren nicht schon einmal aufgetreten ist (angelehnt an die Anforderungen in den USA).
Neben dem Fehlen eines verbindlichen Rechnungslegungsstandards bemängeln die Experten immer wieder, dass Unternehmen die Möglichkeit der Bereinigung von Ergebnisgrößen taktisch für „bilanzkosmetische Zwecke“ einsetzen. So birgt eine weitgehend beliebig gestaltbare Praxis der Ergebnisbereinigung durchaus die Gefahr, als schlechte Corporate Governance wahrgenommen zu werden.
"Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutlich, wie wichtig es für Investoren ist, dass die Praxis im Umgang mit nicht wiederkehrenden und nicht-betrieblichen Unternehmensergebnissen im Interesse von Transparenz und Glaubwürdigkeit geregelt werden muss. Wir benötigen hier klare Standards", sagt DVFA Vorstandsvorsitzender Stefan Bielmeier.
Die DVFA, PwC Deutschland und die Universität Hamburg haben nun auf den Bedarf nach einer Verbesserung der Non-GAAP-Berichterstattung und Anpassungspraxis reagiert, in dem sie gemeinsam die "Richtlinie Non-GAAP-Earnings-Adjustments" herausgegeben haben. In Form von zwölf Empfehlungen werden die wichtigsten Verbesserungsoptionen im Weiteren geäußert. Zu jeder Empfehlung wird der Zustimmungsgrad aus der Umfrage mit Investoren und Analysten mitgeliefert. Die Richtlinie enthält zudem gute Praxisbeispiele aus den Geschäftsberichten europäischer Emittenten.
„Es besteht dringender Bedarf, dass Unternehmen auch bei Ergebnisgrößen, die nicht über Standards geregelt sind, wahrhaftig berichten und den "true and fair view" der IFRS anwenden. Unsere gemeinsam herausgegebene Richtline wird Unternehmen Orientierung dabei geben, bei Ergebnisanpassungen den Marktanforderungen gerecht zu werden“, kommentiert Armin Slotta, Leiter Capital Markets & Accounting Advisory Services bei PwC Deutschland.
Die Richtlinie "Richtlinie Non-GAAP-Earnings-Adjustments" steht ab sofort
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?