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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Ein Schuss in den Ofen

05.06.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund.

Anlässlich der 2. und 3. Lesung und dem bevorstehenden Beschluss des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sagte Annelie Buntenbach, DGB-Bundesvorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin: „Der deutsche und europäische Arbeitsmarkt braucht dringend Fachkräfte, Menschen mit Fluchtgeschichte brauchen eine Perspektive – aber das Gesetzespaket der Großen Koalition zu Einwanderung, Migration und Asyl ist wirtschaftlich, integrationspolitisch und aus humanitärer Sicht ein Schuss in den Ofen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz orientiert sich kurzsichtig an der Besetzung einzelner Stellen, statt auf langfristige Perspektiven und Integration zu setzen. Die Abhängigkeit der Fachkräfte von den Betrieben steigt und damit auch ihre Erpressbarkeit. So können beispielsweise Drittstaatsangehörige in den ersten vier Jahren den Arbeitgeber nicht wechseln, ohne das Visaantragsverfahren von vorne beginnen zu müssen. Wenn eine Fachkraft aufgrund von miserablen Arbeitsbedingungen kündigt oder gekündigt wird, ist sie allein vom guten Willen der Ausländerbehörde abhängig. Das schwächt Arbeitnehmerrechte und öffnet Tür und Tor für kriminelle Praktiken wie Lohn- und Sozialdumping.

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Durch das Bündel von Gesetzen, die im Schweinsgalopp durchs parlamentarische Verfahren gejagt werden, wird nicht mehr Sicherheit für die Menschen und die Betriebe geschaffen, sondern mehr Unsicherheit. Fatale Wirkung entwickelt insbesondere das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das eine neue Gruppe von Entrechteten schafft. Durch diese Gesetze werden auch Menschen, die schon lange hier leben und arbeiten, aus der Aufenthaltsberechtigung geschoben. Auch gibt es keine verlässliche Bleiberechtsregelung für gut integrierte Geflüchtete. Wer aus humanitären Gründen nur vorübergehenden Aufenthalt genießt, wird zukünftig von einem generellen Arbeitsverbot betroffen sein.

Menschen werden von Sozialleistungen ausgeschlossen, und die Anforderungen an die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sind so hoch, dass die Regelungen nur wenigen den Zugang zu Arbeit und Beschäftigung ermöglichen. Daran wird auch die neue Stichtagsregelung nicht viel ändern. Geduldete, die eine Berufsausbildung anstreben oder gerade absolvieren, erhalten keinen wirklich sicheren Aufenthaltsstatus – eine Katastrophe für die Planungssicherheit in den Betrieben und die Chancen junger Menschen auf einen Ausbildungsplatz.

So richtig und wichtig es ist, Ein- und Zuwanderung gestalten zu wollen – Erfolg kann das nur haben, wenn damit auch langfristige Perspektiven eröffnet werden, Integration sowie Sicherheit für die Betroffenen und die Betriebe mitgedacht werden.“

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