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Europäische Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage: Vereinfachungen und Kosteneinsparungen für die Wirtschaft

22.03.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission hat ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind.

Durch den Vorschlag sollen Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, weil sie ihre zu versteuernden Gewinne nach den Vorschriften von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen System berechnen müssen, erheblich gesenkt werden.

Die vorgeschlagene Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren können. Bezüglich der Festsetzung der Körperschaftsteuersätze würden die Mitgliedstaaten ihre uneingeschränkte Souveränität behalten. Nach Schätzungen der Kommission ermöglicht die GKKB Unternehmen in der EU, jährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Mio. Euro einzusparen, und weitere 1,3 Mrd. Euro durch die Konsolidierung. Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, beläuft sich auf bis zu 1 Mrd. Euro. Zudem wird die GKKB die EU für ausländische Investoren attraktiver machen.

Algirdas Šemeta, für Steuern, Betrugsbekämpfung und Audit zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte: „Durch die GKKB können Unternehmen in der EU leichter und kostengünstiger Geschäfte abwickeln. Zudem entstehen für KMU, die über ihre inländischen Märkte hinaus expandieren wollen, neue Möglichkeiten. Der heutige Vorschlag ist gut für die Wirtschaft und gut für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU.“

Im Bereich der Körperschaftsteuer bestehen auf dem Binnenmarkt noch erhebliche Hindernisse, die die Unternehmen beeinträchtigen. Grenzüberschreitende Unternehmen müssen sich bei der Berechnung ihrer Steuerbemessungsgrundlagen nach bis zu 27 unterschiedlichen Regelwerken richten und mit bis zu 27 Steuerverwaltungen zusammenarbeiten. Zudem müssen sie für die Besteuerung ihrer gruppeninternen Transaktionen ein äußerst komplexes System anwenden (Verrechnungspreise) und können ihre in einem Mitgliedstaat entstandenen Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichen, die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben. Die Folge ist, dass größeren Unternehmen hohe Kosten und Komplikationen entstehen, und kleine Unternehmen häufig ganz davon Abstand nehmen, in der EU zu expandieren.

Durch die GKKB sollen diese Probleme gelöst werden. Sie bietet den Unternehmen ein einziges Regelwerk für die Körperschaftsteuer mit der Möglichkeit, für ihre gesamten Tätigkeiten in der EU bei einer einzigen Verwaltung eine einzige, konsolidierte Steuererklärung einzureichen. Daraufhin würde die Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmens auf der Grundlage dieser einzigen Steuererklärung nach einer speziellen Formel zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen das Unternehmen tätig ist. Die Formel berücksichtigt die drei Faktoren Vermögenswerte, Lohnsumme und Umsatz. Nach der Aufteilung der Bemessungsgrundlage würden die Mitgliedstaaten ihren Anteil zu ihrem jeweiligen Körperschaftsteuersatz besteuern. Im Rahmen der GKKB legen die Mitgliedstaaten weiterhin nach eigenem Ermessen im Rahmen der nationalen Souveränität die Körperschaftsteuersätze fest.

Die GKKB wäre für die Unternehmen fakultativ. Das bedeutet, dass sich Unternehmen, für die das harmonisierte System der EU vorteilhaft wäre, für diese Regelung entscheiden könnten, wogegen andere wie bisher die für sie geltenden nationalen Systeme anwenden.

Quelle: Europäische Kommission
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